Verwahrkosten für hohe Bargeldbeträge auf Giro- oder Verrechnungskonto

  • Ich verkaufe eine geerbte Immobilie. Das Geld will ich wieder anlegen. Da ich nicht sofort alles investieren will wird ein Betrag > 100.000 Euro auf dem Konto deponiert. Die Banken erheben dafür ein Verwahrgeld:thumbdown:. Kann dieser Betrag als "Kontoführungsgebühr" steuerlich geltend gemacht werden? Als Minuszinsen mit anderen Zinsgewinnen verrechnen geht ja nicht.

  • Das wäre ja mal so richtig krank, wenn man 'Negativzinsen' auf Vermögen auch noch steuerlich geltend machen könnte. X/

    Nein, das geht definitiv nicht!


    Warum nicht mehrere Konten bei unterschiedlichen Banken anlegen und das Geld so verteilen, dass keine Negativzinsen fällig werden?

  • Keine steuerliche Beratung:
    Meines Wissens nach kann man als Privatperson Kontoführungsgebühren nur bis zu 16 EUR pro Jahr als Pauschale absetzen. Mehr könnte man über die Werbungskosten absetzen, aber nur den Teil, der Ihrer beruflichen Tätigkeit zuzuordnen ist. Das trifft bei Ihnen vermutlich nicht zu.

  • Ich bin auch für Verteilung auf mehrere Banken bzw. Depoteröffnung bei einer, die kein Verwahrentgelt erhebt. Oder bei einer wie z.B. der DAB, die zwar ein Verwahrentgelt nimmt, aber 3 Monate Aufschub auf frisches Geld gewährt, das von externen Konten überwiesen wird.

  • monstermania: Was ist daran denn krank? Analog zur Steuererklärung allgemein werden alle Einnahmen mit den absetzbaren Kosten nach festgelegten regeln verrechnet. Zinserträge mit Zinsverlusten aus Sparvermögen verrechnen. Was anderes ist das doch auch nicht.

    tobiasweiss: Danke für den Tipp.


    Mehrere Bankkonten haben unter Umständen wieder Einfluss bei der Schufa. Ich will zwar nie wieder einen Kredit aufnehmen. Aber auch Anbieter von Verträgen für Telekommunikation, Energieversorger schauen sich die Schufa Einträge an.