Hallo liebes Forum,
ich möchte die Möglichkeit einer Ausgleichszahlung meines Arbeitgebers aus einer mir auszuzahlenden Abfindung zur Vermeidung einer Rentenminderung nach §3 Nr. 28 EStG in Anspruch nehmen. Diese Zahlung wäre bsi zu 50% komplett steuerfrei, solange Sie den in der notwendigen Rentenauskunft genannten Maximalbetrag nicht übersteigt. Mein Arbeitgeber ist einverstanden und gewährt mir auch den steuerlichen Vorteil im Lohnsteuerabzug, möchte aber dass ich die Einzahlung in die Rentenversicherung komplett selbst vornehme (und ihm anschliessend die Einzahlung nachweise). Meine Frage: Behalte ich bei diesem Vorgehen den Steuervorteil, da in §3 Nr. 28 EStG ausdrücklich die Einzahlung durch den Arbeitgeber formuliert ist?
Vielen Dank im Voraus für eine schnelle Antwort