Muss ich bei Antragsstellung von ALG2 arbeitsfähig sein? - oder kann ich bei AU Krankengeldantrag stellen?

  • Hallo zusammen, hier meine Frage: Habe keinen Anspruch auf AGL1 mehr. Bin bis auf Weiters krank. Muss ich jetzt AGL beantragen oder bekomme ich Krankengeld bezahlt ? - Vielen Dank für Eure Unterstützung. Liebe Grüße Kai

  • Wahrscheinlich musst du dich sofort bei der Arbeitsagentur melden:

    Zitat

    Ob bei Arbeitslosigkeit ein Anspruch auf Krankengeld besteht, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Krankengeld steht dir zu, wenn du zum Zeitpunkt der Krankschreibung Leistungen der Arbeitsagentur beziehst. Befindest du dich in Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG I) , zahlt die Arbeitsagentur diese Leistung in den ersten sechs Wochen einer Krankschreibung weiter. Danach schließt sich Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse an. Kein Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitslosigkeit besteht für Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II). Allerdings wird diese Leistung prinzipiell unbefristet gezahlt. Der Anspruch auf Krankengeld besteht zudem nicht, wenn du keine Ansprüche gegen die Agentur für Arbeit besitzt. Dies kann zum Beispiel aufgrund einer Sperrzeit der Fall sein.

  • Mit welchem Tag endet(e) der ALG-1-Anspruch und seit wann sind Sie durchgehend krankgeschrieben?


    Um noch auf den Threadtitel einzugehen: Nein, eine AU steht einem ALG-2-Anspruch grundsätzlich nicht im Wege. Ein bedarfsdeckender Krankengeldanspruch allerdings schon :)