Vorfälligkeitsgebühr bei zinslosem Darlehen? UND: 8,5€ für Jahrskontoauszug angemessen?

  • Guten Tag,


    von der CreditbankPlus wurde mir telefonisch mitgeteilt, dass ich für eine frühere Ablösung des Dalehns, dass ich bei dieser Bank habe eine Vorfälligkeitsgebür von 1 % der Restsumme zahlen soll. Der Kredit ist zinslos, aber für eine vorzeitige Ablösung soll ich bezahlen? Ich dachte, die Vorfälligkeitsgebühr soll den "Schaden" der Bank wegen Zinsausfall ein wenig kompensieren. Bei Null-Prozent Zinsen geht das jedoch gar nicht. Also wofür dann die Gebühr?
    Und: Ist es richtig, dass die Bank - wenn überhaupt - bei Laufzeiten unter einem Jahr nur maximal 0,5 % Vorfälligkeitsentschädigung nehmen darf?


    Gleiche Bank, andere Frage: Sind 8,50 € ein normaler Preis für einen Jahreskontoauszug? Ich halte das für deutlich überteuert. Die brauchen schließlich nur auf einen Knopf zu drücken, ein Blatt Papier ausdrucken (Kosten ca. 0,05 €) und Porto hinzufügen. Selbst bei sehr wirtschaftlsfreundlicher Auslegung betragen die Kosten für diesen Akt maximal einen Euro. Die restlichen 7,50 € wären bei dieser Rechnung Gewinn. Das halte ich für deutlich überteuert. Deshalb die Frage: Sind 8,50 € ein korrekter Preis oder ist das schon Wucher?


    Ich hoffe auf viele kompetente Antworten!


    Gruß
    Hagber

  • Hallo Hagber,


    eine Vorfälligkeitsentschädigung sollte bei der vorzeitigen Rückzahlung einer 0-Prozent-Finanzierung eigentlich nicht anfallen. Schließlich entsteht hier kein Schaden für die Bank und es entgehen der Bank keine Zinsen. Allerdings fehlen hier entsprechende Urteile.


    Ob die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung beschränkt ist, hängt auch davon ab, wann der Kredit aufgenommen wurde. Falls der Kredit nach Juni 2010 aufgenommen wurde, gelten die Grenzen, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 502 Abs. 1 BGB) festgelegt sind. Die 0,5 Prozent gelten, wenn Sie nur weniger als ein Jahr tilgen müssten.