BU-Check: Überprüfung und ggf. Wechsel der Berufsunfähigkeitsversicherung

  • In den letzten Monaten bekommen wir verstärkt Anfragen zur Überprüfung bestehender Berufsunfähigkeitsversicherungen. Dazu als Denkanstoß ein Praxis-Tipp für alle, die schon seit ein paar Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben: Lassen Sie Ihre BU bei einem BU-Check professionell überprüfen!


    Insbesondere für Akademiker wurde eine BU in den letzten Jahren durch eine genauere Differenzierung der Berufsgruppen deutlich günstiger. Nichtraucher werden inzwischen auch mit niedrigeren Beiträgen belohnt. Gleichzeitig wurden die Bedingungen verbessert, das Preis-/Leistungsverhältnis ist für viele aktuell deshalb deutlich vorteilhafter geworden. Wer noch gesund genug für einen Wechsel ist, kann teilweise sogar bei derselben Gesellschaft mit besseren BU-Bedingungen bis zu 30% sparen. Dabei kann man dann auch gleich schauen, ob die Konfiguration der BU stimmt (Rentenhöhe - i.d.R. das Nettoeinkommen, Laufzeit - i.d.R. bis 67, Leistungsdynamik - am besten 3%, AU-Klausel, etc.).


    WICHTIG, bitte beachten:

    1. Bei einem evtl. Wechsel der BU beginnen die Fristen gem. § 21 VVG i.V.m. § 19 VVG neu zu laufen, d.h. die 5 bzw. 10 Jahre, in denen die Gesellschaft auf Falschangaben in den Gesundheitsfragen reagieren kann (sog. "vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung"). Bei einer bestehenden BU ist ein Teil dieser Fristen schon abgelaufen. Dieser Umstand kann relevant werden, wenn Gesundheitsfragen nicht sorgfältig genug beantwortet werden. Bei einem evtl. Wechsel muss man also besonders genau auf die korrekte Beantwortung der Gesundheitsfragen achten. Ganz auf Nummer sicher geht man mit der Einholung von Auskünften von Krankenversicherung und behandelnden Ärzten (Einsichtsrecht nach § 630g BGB).
    2. Vor einer Kündigung der bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung bitte immer erst einen neuen Vertrag abschließen. Erst mit der Police in Händen ist der neue Vertrag in trockenen Tüchern. Bei einer Ablehnung des neuen Versicherers und einer voreiligen Kündigung steht man sonst möglicherweise ganz ohne Versicherungsschutz da!
    3. Bedingungswerke haben sich in den letzten Jahren häufig verbessert, manche Regelungen wurden dabei aber auch still und leise verschlechtert. Deshalb sollte man sich die Unterschiede der Bedingungen alte BU vs. neue Berufsunfähigkeitsversicherung im Detail erklären lassen und abwägen.

    Bei einem Überprüfung von Berufsunfähigkeitsversicherungen, die schon älter als ca. 5 Jahre sind, überwiegt häufig der Vorteil des günstigeren Eintrittsalters die Ersparnis der aktuellen Tarife. In diesen Fällen steht bei einem BU-Check die qualitative Verbesserung bzw. die Anpassung der Absicherung an den aktuellen Bedarf (z.B. Aufstockung) im Vordergrund.


    Ansprechpartner für einen solchen Check einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann z.B. der Versicherungsmakler sein, bei dem Sie Ihre BU damals abgeschlossen haben oder einer der von Finanztip empfohlenen BU-Spezialisten. Das müssen nicht unbedingt wir sein :).


    Wer hat mit einem Check bestehender Berufsunfähigkeitsversicherungen schon Erfahrungen gemacht? Sprechen Ihre Vermittler / Makler / Berater das von sich aus aktiv an? Wenn nein, sollten Sie selbst aktiv werden - es geht um Ihr Geld und um optimalen Versicherungsschutz.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Geht mir persönlich ähnlich. Bei schon länger laufenden Verträgen verpasst man auch nichts, da überwiegt der Vorteil des jüngeren Eintrittsalters. Deshalb war das Ergebnis des Checks bei meinen beiden Söhnen, dass sie ihre BUs aus Schulzeit bzw. Studienzeit behalten. :)

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  • Ich glaube ich würde keine neue BU mehr finden die mich aufnehmen würde :(
    Aus diesem Grunde haben wir auch keinen weiteren Check mehr gemacht außer das ein Befreundeter Makler mal drauf geguckt hat und sagte: Ist okay, kann man so lassen.

  • Willkommen im Kreis der Siechen und Lahmen @H4KlAuS :). Genau um dieses "okay, kann man so lassen" von jemand, der Ahnung hat, geht es. Dann kann der Vertrag wieder in den Aktenordner und wird hoffentlich nie gebraucht.

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