Versorgungsbezüge aus einer betrieblichen Altersversorgung (hier: eine Kapitallebensversicherung)

  • Hallo,


    2020 wurde mir eine Kapitallebensversicherung als Einmalzahlung ausbezahlt.

    Die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung lagen vor, so hat der Versicherer lediglich die Krankenkasse in Kenntnis gesetzt, aber keine Steuern abgeführt.


    Meine Fragen:

    1. Ist die Versicherung dennoch in der Steuererklärung zu erfassen, weil sie möglicherweise meinen persönlichen Steuersatz erhöht? (Wenn ja, wo trage ich sie ein?)

    2. Kann ich die Krankenkassenbeiträge (120 in 10 Jahren) steuerlich absetzen? (Wenn ja, wo gehören sie hin?)


    Vielen Dank für die Unterstützung