Ehepaar - Steuern gerecht aufteilen

  • Hallo,


    gibt es eine einfache Möglichkeit, die Einkommensteuer unter Eheleuten bei Zusammenveranlagung gerecht aufzuteilen, wenn der Ehemann (ich) angestellt ist und die Frau Freiberuflerin? Durch die Zusammenveranlagung wandert ja alles in einen Topf im Steuerbescheid und bisher wurde alles an Steuern von mir übernommen, da ich selbständig bis 2018 war und bis dahin nochmal deutlich besser verdient habe.


    Ich verdiene bei erheblichem Überstundenanteil ca. das 3-fache der Ehefrau (55.000 / 18.000 €) lt. aktuellstem Bescheid für 2019.


    Durch die Zusammenveranlagung habe ich ja bereits einen steuerlichen Vorteil, so daß man nicht einfach 3/4 für mich und 1/4 für meine Frau bei den Steuern rechnen kann. Andererseits wandert alles, was bei mir übrig ist, in die Altersvorsorge, von der später beide Ehepartner etwas haben, da die Ehefrau keine nennenswerte Vorsorge betreibt (bereits einige Diskussionen dazu fruchtlos gehabt).


    Ich habe ehrlich gesagt etwas Schwierigkeiten, eine gerechte Aufteilung zu finden. Wir haben zwei Einzelkonten und ein Gemeinschaftskonto für gemeinsame Ausgaben, auf das jeder seinen Anteil entsprechend dem Einkommen überweist.

  • Ich persönlich halte so eine Aufteilung unter Eheleuten für Bull*shit. Bei uns ist die Situation absolut identisch, wobei ich Steuerklasse 3 und meine Frau die 5 hat. Je nach Höhe des Nettos zahle ich dann monatlich einen größeren Betrag auf das Gemeinschaftskonto.


    Die Steuererklärung machen wir dann zusammen und die Erstattung oder Nachzahlung läuft über das Gemeinschaftskonto.


    Wenn Erbsenzählen, dann richtig. Beide Steuerklasse 4 + getrennte Veranlagung. Wenn doch Zusammenveranlagung, dann muss der Vorteil dadurch durch 2 gehen.


    Aber warum zur Hölle hat man dann noch mal geheiratet?

  • Wenn Euch das wichtig ist schiene es mir am logischsten und fairsten, wenn Ihr beide Steuerklasse 4 nehmt. Das hat insbesondere für Deine Frau den Vorteil, dass sie sieht was sie wirklich verdient. Die Erstattung am Jahresende wird dann je nach Eurem Gerechtigkeitsgefühl entweder 50/50 oder nach Einkommensanteil aufgeteilt.


    Kann mir die Bemerkung nicht verkneifen, dass ich es für kontraproduktiv halte, als Ehepaar noch in mein Geld / Dein Geld zu denken.

  • ...ich kann schon verstehen, daß das ganze für manche Außenstehende befremdlich erscheint, aber da wir beim Geld nicht auf einen gemeinsamen Nenner kommen, mußte es eben eine andere Lösung als ein Gemeinschaftskonto sein, von dem jeder nach Belieben Geld holt.


    Meine Frau ist Ausländerin, unterstützt grenzenlos die Familie ihres Bruders mit 3 volljährigen Kindern: Ehefrau "noch" auf den Philippinen, Ehemann auf Gran Canaria, 1. Kind auf Mallorca mit bereits eigenem Kind, 2.+3. Kind mittlerweile bei uns bzw. meinen Schwiegereltern und Schwägerin mit dazugehörigen Unterstützungen. Eingliederung hier mehr als schleppend. Diskussionen mit meiner Frau dazu nicht möglich. Also lasse ich sie machen mit entsprechenden Konsequenzen. Es gibt auch noch weitere Punkte, die ich hier nicht alle ausbreiten möchte.

  • Verstehe die Situation. Ich glaube ich würde in der Lage tatsächlich auf Steuerklasse 4-4 gehen, dann ist die finanzielle Ausgangslage klar, fair und konfliktfrei. Die Rückerstattung ist dann so etwas wie ein jährliches Hochzeitsgeschenk, das ihr z.B. verwenden könnt um Vermögen aufzubauen (in ETF investieren), Urlaub finanzieren, oder zur freien Verwendung unter Euch aufteilen.

  • Okay, verständlich. Ich würde in dem Fall auf 4/4 mit Faktor wechseln und die Erstattung/Nachzahlung über das Gemeinschaftskonto laufen lassen.


    Wenn deine Frau so die Familie pampert dann ist verständlich, dass sie sich bei der Rente auf dich verlässt. Also zweig für das Depot so viel Geld ab wie möglich und gib nur so viel wie nötig auf das Gemeinschaftskonto. Es bringt ja nichts, sich über Vorsorge zu streiten.

  • ja, o.k. - aber wie verhält sich das mit der Steuerklasse bei Selbständigen? Sie zahlt ja nicht über einen Arbeitgeber ihre grob nach einer Steuerklasse berechneten monatlichen Abschläge. Kann man beim Finanzamt beantragen, daß statt gemeinsamer vierteljährlicher Vorauszahlungen wie im letzten Steuerbescheid wir in entsprechende Steuerklassen eingeteilt werden?


    Wäre da nicht auch die Lösung von "Referat Janders" mit dem §268 eine Möglichkeit?