Sparda-Bank Hannover Kündigung & BGH

  • Hallo!,


    ich habe bei der Sparda-Bank Hannover die Kontoführungsgebühren (Einschreiben) zurückgefordert, (14-Tage Frist läuft am 29.08.21 ab).


    Die Bank hat mir inzwischen ein Schreiben zukommen lassen, in der Sie (nach sieben Jahren) festgestellt hat, dass eine angebliche Fremdzahlung mit auf Kto. geht und droht mit Sperrung.


    Wegen Änderung der AGBs kein Wort, nur im Online Banking werden mir neue AGS zur Zustimmung präsentiert, die ich immer ablehne.


    Ein neues Kto. bei einer anderen Bank habe ich.


    Daher würde ich es gern vermeiden, dass die Bank mir kündigt (negativer Schufaeintrag Mißbrauch inkl.). Sollte die Bank nicht eine angemessene Frist zur Zahlungsumstellung einrichten?

    Zahlungen wurden umgestellt, ich muss dennoch bis zum 1.sten warten um dies zu kontrollieren.


    Wenn ich demnach Anfang Sep. das Kto. kündige und im Kündigungsschreiben darauf verweise das auch der Betrag der sich aus der Gebührenrückforderung ergibt aufs neue Kto. erstattet werden soll, komme ich dann der Sperrung/Kündigung durch die Bank zuvor, oder kann die Bank das auch vorher ohne Frist durchführen?


    Zusatzfrage, an wen sollte ich mich wenden um rechtliche Unterstützung zu erhalten, sollte die Bank nach der Frist nicht oder nicht korrekt erstatten?


    BaFin oder besser Verbraucherzentrale/Anwalt ggf. Online Rechtsvertretung z.B. Conny o.a.?