Fahrtkosten von Arbeitnehmer als Werbungskosten ohne Pendlerpauschale (detaillierte Berechnung)

  • Hallo zusammen,


    ich frage mich gerade, ob man statt der Pendlerpauschale auch eine detaillierte Berechnung für die Fahrtkosten durchführen kann, um sie dann in der Steuererklärung als Arbeitnehmers ansetzen zu können.


    Etwas ausführlicher was ich meine:

    Die Pendlerpauschale zur ersten Tätigkeitsstätte von Arbeitnehmern ist ja allgemein bekannt: Pro Entfernungskilometer die x Cent (nicht gefahrenen Kilometer).

    Leider ist das meist sogar weniger, als die Spritkosten. Verschleiß des Fahrzeugs ist auch ein kostspieliger Faktor, der bei weitem nicht eingepreist ist.


    Daher denke ich mir: Wenn man ordentlich die Fahrten und die realen Kosten des eigenen Autos dokumentiert, diese dann aufteilt auf Fahrten für Arbeit (somit Werbungskosten) und sonstige Fahrten, kann man dann von der Pendlerpauschale abweichen und die realen Kosten ansetzen?


    Ich stelle mir das so vor:

    • Ich führe ein Fahrtenbuch mit gefahrenen Kilometern und ob für Arbeit oder Sonstiges
    • Jede Tankfüllung mit Gesamtpreis wird notiert
    • Jede Reparatur, Versicherung usw. und was die Kosten waren, wird notiert
    • Für die Steuer berechne ich dann, wie groß der Anteil der gefahrenen Kilometer für die Arbeit sind - ich sage mal 60%. Dann würde ich von allen Kosten auch 60% als Werbungskosten angeben.


    Diese reale Berechnung wird sicherlich höher als die Pendlerpauschale liegen.


    Das Finanzamt darf sich doch nicht wehren gegen real nachgewiesene Werbungskosten, oder? Die Pendlerpauschale anzuwenden ist keine Pflicht, sondern ein vereinfachendes Angebot, um den Arbeitnehmern den Aufwand zu ersparen, oder?

    Sonst überall kann man den Finanzamt ja auch die realen Kosten aufzeigen...



    Ich bin gespannt auf Rückmeldungen und bedanke mich schon jetzt ganz herzlich für eure Hilfe.


    Viele Grüße

    Martin365

  • Nein! Für die Aufwendungen für Fahrten zwischen Whg. und erster Tätigkeitsstätte gibt es für Arbeitnehmer nur die Pauschale. Für andere beruflich veranlasste Fahrten kann man die tatsächlichen Aufwendungen geltend machen.