Steuerbescheid bei Beihilfestelle einreichen?

  • Hallo,


    ich bin verbeamtet und daher beihilfeberechtigt - muss ich jedes Jahr meinen Steuerbescheid bei meiner Beihilfestelle (BVA) einreichen, oder muss ich dies nur dann tun, wenn ich z.B. nachweisen muss, dass die Einkünfte meines Ehegatten unter der Einkommensgrenze von aktuell 20.000 Euro liegt (seit 2021)?


    (letzteres ist nicht der Fall -> ich verstehe nur nicht, wann man der jew. Beihilfestelle den eigenen bzw. gemeinsamen Jahressteuerbescheid schicken muss und wann man dies nicht tun muss...)


    Danke!

  • Nur wenn der Ehegatte Beihilfe will.

    Hat die Beihilfestelle den Steuerbescheid angefordert?


    Ansonsten vielleicht mal wenn gewisse Nebeneinkünfte überprüft werden sollen oder bei verschiedenen Versorgungsansprüchen im Alter.