Wer bekommt das Auto bei der Scheidung

  • Hallo Zusammen,


    ich mal wieder. Nach dem ich hier das letzte mal wirklich hilfreiche Antworten bekommen habe, wollte ich es einfach wieder probieren. Es geht noch immer um die anstehende Scheidung. Da zwischenzeitlich einiges andere passiert ist, sind die Scheidungspläne in der letzten Zeit etwas in den Hintergrund gerutscht, aber nun mööchte ich das ganze doch wieder voran treiben. Nun ist es so, dass wir während der Ehe alles mögliche zusammen angeschafft haben. Ich frage mich jetzt, was damit passieren wird. Zum Beispiel das Auto, das wir zusmmen bezahlt haben nutzt derzeit allein mein (Ex-)Mann, weil ich ahuptsächlich im Home Office bin und es nicht so sehr brauche, aber dauerhaft benötige ich natürlich auch eins. Wochnach entscheidet sich, wer das Auto am Ende behält bzw. muss dann dafür eine Entschädigung gezahlt werden? Und gibt es Regelungen darüber, wie der Hausrat aufzuteilen ist oder können wir das ganz frei machen, jenach dem wer was möchte?


    Man unterschätzt schon, was so eine Scheidung doch noch alles bedeutet und um was man sich alles kümmern muss...

  • Ich hoffe zumindest, dass Ihr noch miteinander Reden könnt.

    Grundsätzlich gehört das Auto erstmal demjenigen, der im Kaufvertrag steht! Ich hoffe also, dass Ihr dort auch Beide eingetragen seid. ;)

    Ich würde beim Auto so wie auch mit dem sonstigen Hausrat umgehen. Ermittlung des aktuellen Zeitwertes und dann muss einer den anderen halt auszahlen. Wenn das nicht möglich ist, muss das Auto halt verkauft werden und der Verkaufspreis wird dann verteilt.

    Einen Anspruch darauf, dass ein Partner den PKW behalten darf bzw. bevorzugt wird, gibt es m.W. nach nicht!

  • Ja, das können wir zum Glück, an sich haben wir auch keinen Streit oder so, ich möchte nur gerne wissen wie das grundsätzlich abläuft, dann kann man das ja vielleicht gut als Basis für die Gespräche über diese Themen nutzen.


    Aber das ist ein sehr guter Vorschlag, ich werde mich da mal über die aktuellen Werte informieren :)

  • Das kann komplexer sein.

    Ich nehme mal an, dass es sich um ein Auto als Gebrauchsgegenstand geht und nicht um z.B. einen Oldtimer als Wertanlage. Letzteres wäre eher für den Zugewinnausgleich relevant.


    Das Gebrauchsauto gehört dem, der im Kaufvertrag und Fahrzeugschein steht. Das ist wohl dann relativ eindeutig, wenn das Auto auch weitestgehend von dieser Person genutzt wurde.
    Wenn z.B. der Mann formal das Auto gekauft hat, die Frau aber damit die Kinder täglich kutschiert und den wöchentlichen Großeinkauf macht, ist es diskutierbar.

    (Wenn es Möglichkeiten geben würde, an mein Auto, das ich gekauft habe, ich im Fahrzeugschein stehe und das ich weit über 99 % gefahren bin, zu kommen, dann hätte meine Ex die Gelegenheit ganz sicher genutzt.)

  • Das Gebrauchsauto gehört dem, der im Kaufvertrag und Fahrzeugschein steht.

    Das ist so nicht richtig. Der Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung II spielt keine Rolle bei der Frage, wem das Auto gehört. Der Name im Fahrzeugbrief ist nur der Halter des Fahrzeugs und nicht zwingend der Besitzer.

    Entscheidend ist, wer im Kauf bzw. Kreditvertrag des Fahrzeugs steht!

  • Das ist so nicht richtig. Der Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung II spielt keine Rolle bei der Frage, wem das Auto gehört. Der Name im Fahrzeugbrief ist nur der Halter des Fahrzeugs und nicht zwingend der Besitzer.

    Entscheidend ist, wer im Kauf bzw. Kreditvertrag des Fahrzeugs steht!

    Jep.

  • Moin Duolino,


    ja, du hast Recht. So eine Scheidung kann schonmal recht kompliziert werden. Beim Hausrat gilt allerdings die Regel der Billigkeit.


    Das Auto, das ihr gemeinsam angeschafft habt und auch alle anderen Gegenstände in eurer Wohnung (Waschmaschine etc.) stehen grundsätzlich in eurem gemeinsamen Eigentum. Das wird zumindest vermutet. Das gilt, solange einer beweist, dass es in seinem ausschließlichem Eigentum steht. Persönliche Vermögensgegenstände stehen grundsätzlich in Alleineigentum des jeweiligen Ehegatten.


    Ihr sollt am Ende ungefähr den gleichen Wert erhalten. Wenn du allerdings auf gewisse Dinge stärker angewiesen bist als dein Ex-Mann, wird das berücksichtigt. Wenn dein Ex-Mann einkommensstärker ist, kann er sich wichtige Dinge eher neu anschaffen als du. Von daher hättest du womöglich gute Chancen auf das Auto, er bekommt dann eher andere Güter, die für den Alltag eher nebensächlich sind wie z.B. Fernseher, Grill etc.


    Viele Grüße

  • Hallo Zusammen,


    erstmal vielen vielen Dank für eure Hilfe! Und entschuldigt die späte Rückmeldung, irgendwie war diese Woche so viel los, da bin ich gar nicht richtig dazu gekommen mir hier alles durch zu lesen. Aber nun habe ich endlich etwas Luft und freue mich echt über die Antworten, hätte gar nicht gedacht, dass da so viele zu kommen.


    Ich werde mich auf jeden Fall gleich noch mal auf die Suche nach dem Vertrag begeben, aber wenn ich mich recht erinnere, dann habe ich den damals abgeschlossen. Das ist ja schon mal gut. Aber ich denke, dass wir da eine Lösung finden werden, ich wollte nur gerne wissen, wie die rechtliche Sitaution ist, damit wir das bei unserer Einigung zugrunde legen können. Auch danke für die Links, da sind wirklich interessante Sachen dabei, da stöbere ich gleich sicher auch zu anderen Themen noch weiter :)

  • Mein Wissensstand ist, dass geschaut wird, was ihr beiden an Vermögen vor der Ehe hattet, dann geschaut wird was ihr beiden am Ende der Ehe jeweils für ein Vermögen habt und der Zugewinn aufgeteilt wird. Also, selbst wenn dein noch Ehemann das Auto behalten darf/wird, wird dir dafür eine "Entschädigung" zugebilligt.