Krankenkasse zahlt kein Mutterschaftsgeld wegen Dienstwagen

  • Hallo zusammen,

    ich hoffe in diesem Forum richtig zu sein.


    Und zwar haben wir kürzlich unser erstes Kind bekommen. Nun haben wir aber die Situation, dass die Krankenkasse (TK) sich weigert die Zuzahlung von tgl. 13 € an die Mutter zu zahlen (für die gesamte Zeit des Mutterschutzes; 6 Wochen vor + 8 Wochen nach Geburt). Begründet wird dies dadurch, dass "fortlaufend ein steuerpflichtiges Einkommen erhalten wird".


    Das stimmt sogar, da der Dienstwagen der Mutter bis zum Ende Mutterschutz zur Verfügung steht und dieser auch als steuerpflichtiges Einkommen auf dem Lohnzettel auftaucht. Dort wird er versteuert um dann vom Netto wieder abgezogen zu werden. Somit kein Netto-Einkommen, lediglich der steuerliche Vorteil.


    Somit fehlen in der Kasse jetzt 1.274€ (13€ x 7 Tage x 14 Wochen)...


    Ist das korrekt so? Habe diesen Fall noch nie gelesen oder gehört?
    Müsste der Dienstwagen im Zeitraum des Mutterschutztes anders abgerechnet werden vom AG?


    Vielen Dank für eure Hilfe!

  • Danke für die Antwort,


    ich habe in diesem für mich sehr komplexen Thema noch etwas gegoogelt und bin auf folgende, angehängte Berechnung des Mutterschaftsgeld (Zuschuss des AG) gestoßen. Hier wird der Dienstwagen und auch die 13€ der Krankenkass abgezogen bei der Berechnung der täglichen Mutterschaftsgeld-Rate vom AG.


    Das beißt sich doch wiederum!?