Fonds in ausländischem Depot - keine Steuerinformationen

  • Hallo,


    Seit langer Zeit habe ich Fonds in einem ausländischen Depot in Luxemburg (bei der Fondsgesellschaft).


    Früher haben die mir immer Ertragsbescheinigungen oder Steuerbescheinigungen geschickt.


    Das tun sie jetzt nicht mehr.

    Sie geben mir keine Informationen über Erträge.


    Auch im Bundesanzeiger finde ich keine Informationen.


    Was sollte ich in die Einkommensteuererklärung eintragen :?:


    Die Vorabpauschale, die sich aus dem ersten und letzten Kurs des Vorjahres errechnet?

    Ist das richtig und korrekt?



    Sollte ich die Fonds in mein deutsches Depot übertragen lassen?

    Gibt es überhaupt noch irgendeinen Grund oder Vorteil, die Fonds in dem Depot in Luxemburg zu lassen?


    Wahrscheinlich würden bei der Übertragung die Anschaffungsdaten der Fonds nicht mitübertragen

    (Kauf liegt schon sehr lange zurück).

    Wäre das ein Problem?


    be21

  • Hallo be21, willkommen im Finanztip-Forum.


    Warnhinweis: keine Steuerberatung.


    Ich gehe mal davon aus, dass es ein Thesaurierer ist und der in 2020 gestiegen ist. Dann auf der Webseite der Fondsgesellschaft der ersten NAV des Jahres 2020 suchen und daraus die VAP berechnen. TFS nicht vergessen, falls der Fonds dazu berechtigt ist. Das Ergebnis in die KAP-INV eintragen.

    Sollte ich die Fonds in mein deutsches Depot übertragen lassen?

    Zumindest würde dann die Steuer automatisch und richtig abgeführt.

    Gibt es überhaupt noch irgendeinen Grund oder Vorteil, die Fonds in dem Depot in Luxemburg zu lassen?

    Aus meiner Sicht nicht.

    Wahrscheinlich würden bei der Übertragung die Anschaffungsdaten der Fonds nicht mitübertragen

    (Kauf liegt schon sehr lange zurück).

    Wäre das ein Problem?

    "Sehr lange" ist vor 2009 oder vor 2018? Im ersten Fall wäre es steuerfreier Altbestand mit dem zusätzlichen Freibetrag von 100T€.


    Im Grundsatz ist es ein Problem, sofern nicht der Erwerb gegenüber dem FA sicher dargelegt werden kann.

  • Vielen Dank Kater.Ka für die Informationen, daß man es so machen kann.:thumbup:


    Also den ersten und den letzten NAV von 2019 in meine Steuer-Software "WISO SteuerSparBuch" eintragen.


    Die TFS berechnet das Programm wohl automatisch.


    "Sehr lange" ist vor 2009 oder vor 2018? Im ersten Fall wäre es steuerfreier Altbestand mit dem zusätzlichen Freibetrag von 100T€.


    Im Grundsatz ist es ein Problem, sofern nicht der Erwerb gegenüber dem FA sicher dargelegt werden kann.

    Die beiden Fonds von AllianceBernstein (früher ACM) wurden ab 1999 gekauft.

    Die Belege habe ich aber noch. Die wurden einem zu der Zeit noch per Post geschickt.


    Anders ist es bei dem Fonds von Columbia-Threadneedle.

    Die Anteile waren von 1999 bis 2018 in GB.

    Beim Brexit wurden die nach LUX und in einen anderen Fonds transferiert.

    (Also Verkauf und Kauf) (und das ohne meine Zustimmung)


    Wenn man die Anteile mal verkauft, wird es kompliziert werden, dem FA den Erwerb und die spätere Transferierung in das deutsche Depot darzulegen.


    be21

  • Hallo be21 ,

    ja das ist so. Bei mir war es so, dass mein Depot 2018 nur Miese gemacht hat. Durch den ungewollten Verkauf, bin ich steuerpflichtig geworden. Außerdem werde ich dadurch den Grundrentenzuschlag warscheinlich nicht bekommen. Finanzamt hatte nun nachträglich die Steuererklärung angefordert.

    Das sind die Auswirkungen des Brexit auf die kleinen Sparer. Ich frage mich nur, ob sich die Fondsgesellschaft dieser Tragweite bewußt ist ? Ich habe mich von Threadneedle getrennt.

    Gruß


    Altsachse

  • Ich bin bei der Saxo-Bank Schweiz und bekomme dort umfangreiche Steuer- und Depotinformationen, allerdings nicht auf das deutsche Steuerrecht zugeschnitten.


    Für die Aufarbeitung der zur Verfügung gestellten Daten, welche als Vorlage zur Anlage KAP dienen sollen, fehlt mir noch der richtige Ansprechpartner. Bin für Tipps dankbar.


    Beste Grüße