Riester: Sparplanbank will nur an "ihren" Versicherer Kapital auszahlen

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    Seit 11 Jahre zahle ich in einen Riester-Rente-Banksparplan bei der Sparkasse Holstein ein, werde 2022 in Rente gehen und möchte die Auszahlungsphase dieser Rente dann beginnen lassen. Für die Ansparphase waren die Konditionen, soweit das bei Riester überhaupt möglich ist, akzeptabel.
    
    Die mir von der Bank vertragsgemäß nun vorgelegten Auszahlungsangebote sind jedoch lächerlich bis katastrophal. Die Sparkasse bietet mir sowohl die Sofortrente als auch den möglichen Auszahlungsplan mit anschließender Rente nur gemeinsam mit ihrem kooperierenden Versicherer Provinzial an. Dabei sollen nun Provisionen und Kosten in der Auszahlungsphase anfallen, die im ursprünglischen Vertrag nie benannt worden sind: u.a. 4,99% Provision, 1,5% jährliche Gebühr und 30% Abzug vom Kapital für die Rentenzahlung, falls ich 85 Lebensjahre erreichen sollte. Im Internet identifizierte ich rasch Anbieter von Sofortrenten, die deutlich bessere Konditionen bieten und obendrein höhere Zahlungen leisten.
    
    Die Sparkasse Holstein teilte mir zu meinem Wunsch, diesen Anbieter die Rentenzahlung zu übertragen, mit, "...mit unsrem Produkt sind wir vertraglich an unseren Verbundpartner, die Provinzial gebunden, es besteht keine Möglichkeit von unserer Seite aus, den Folgeproduktbereich ggf. bei einem anderen Anbieter zu anderen Konditionen in Deckung zu geben. Auch die von Ihnen genannte Variante der 30 %igen Teilauszahlung zunächst bei uns und der Deckung des verbleibenden Betrages bei einem anderen Anbieter funktioniert demzufolge leider nicht."
    
    Dass es de-facto unmöglich ist, gegen Ende der Ansparphase den Anbieter zu wechseln, war mir mangels Angebot klar. Dass es aber unmöglich sein soll, den Versicherungsleistungserbringer für die Auszahlungsphase frei zu wählen, erschließt sich mir nicht. Die Möglichkeit, einen alternativen Versicherer für die Sofortrente zu beauftragen, ist weder in meinem Vertrag (der überhaupt keinen Versicherer oder irgendeine Exklusivität benennt), noch in der zugrunde liegenden Gesetzgebung (AVmG, AVmEG, AltZertG) ausgeschlossen. Dennoch weigert sich die Sparkasse Holstein ohne jede weitere Erklärung, das angesparte Kapital, an einen anderen Versicherer als Provinzial zu überweisen. Wie könnte die mir unbekannte vertragliche Bindung der Sparkasse an den Verbundpartner Provinzial auch mich binden?  Dies wäre ein unzulässiger Vertrag zulasten Dritter.
    
    Haben andere ähnliche Erfahrungen gemacht? Gibt es Empfehlungen?