Bankgebuehren zurueckfordern

  • Hallo, ich habe schon viele Jahre ein Girokonto bei der Postbank. Nun habe ich zufällig den Musterbrief vor ein paar Tagen bei Finanztip gefunden und wollte ihn wegschicken. Leider habe ich am 03.08.2021 auf ein Schreiben von der Postbank geantwortet und den Preisen zugestimmt. Meine Frage: gilt die aktuelle Zustimmung auch für die vergangenen Jahre, wo keine Zustimmung von der Postbank eingefordert wurde und könnte ich somit für die vergangene Zeit die Bankgebuehren noch zurückfordern oder habe ich mit meiner aktuellen Zustimmung meine Chance auf Rückforderung vertan (aus Unkenntnis, dass es so ein Urteil im April gab)? Freundliche Grüße

  • Naja das kommt darauf an was Sie da unterschrieben haben.

    Gab schon einige Banken die das im Text mit drin hatten das es auch rückwirkend gilt.

  • Ja, Ihr habt recht. Da steht, dass meine Zustimmung zu den aufgeführten Preisen in der Broschüre zum 01.10.2021 wirksam wird. Das hatte ich wirklich übersehen.

    Also könnte ich für alle erhöhten Gebühren der letzten drei Jahre den Musterbrief abschicken und die Differenzen einfordern, alles was vor dem 01.10.2021 liegt.

    (Sorry, das ist mein erstes Forum und ich muss erstmal erforschen, wie das alles funktioniert.

    Bin ein etwas älterer Jahrgang. Aber es ist nie zu spät und ich bin fasziniert davon. Danke für Eure Antwort:)

  • Da steht, dass meine Zustimmung zu den aufgeführten Preisen in der Broschüre zum 01.10.2021 wirksam wird.

    Zu wann die Zustimmung wirksam wird, ist an der Stelle nicht relevant. Relevant ist, welchen Erhöhungen du zugestimmt hast. Wenn du bereits erfolgte Gebührenerhöhungen mit deiner Unterschrift abgesegnet hast, kannst du dir den Aufwand für Rückforderungen sparen, das Kind ist dann in den Brunnen gefallen.


    Was steht denn konkret in dem Text, den du unterschrieben hast?

  • Zu wann die Zustimmung wirksam wird, ist an der Stelle nicht relevant. Relevant ist, welchen Erhöhungen du zugestimmt hast. Wenn du bereits erfolgte Gebührenerhöhungen mit deiner Unterschrift abgesegnet hast, kannst du dir den Aufwand für Rückforderungen sparen, das Kind ist dann in den Brunnen gefallen.

    bamf

    Klarundentschlossen


    So negativ sehe ich die Angelegenheit nicht, denn § 119 BGB läßt den Inhaltsirrtum und Erklärungsirrtum zu.

    Auf diese kannst du dich berufen und deine Erklärung inhaltlich korrigieren.


    1. Inhaltsirrtum § 119 I 1. Var. BGB

    Ein Inhaltsirrtum liegt vor, wenn der Erklärende dem Inhalt seiner gewollten Erklärung eine andere Bedeutung beimisst, als dies objektiv der Fall ist.

    P: Abgrenzung zum Kalkulationsirrtum: Dieser liegt vor, wenn dem Erklärenden ein Fehler bei der Berechnung des Preises unterlaufen ist. Es handelt sich um einen unbeachtlichen Motivirrtum, da dieser Irrtum der Abgabe der Willenserklärung vorgelagert ist.

    2. Erklärungsirrtum § 119 I 2. Var. BGB

    Der Erklärungsirrtum bezeichnet im deutschen Zivilrecht das unbewusste Auseinanderfallen von objektiv Erklärtem und subjektiv Gewolltem. (z.B. Versprechen, Verschreiben)

  • Das wäre eine Möglichkeit, es ist aber sehr unwahrscheinlich, dass die Bank das akzeptiert. Versuchen kann man es natürlich. Zum Beispiel:


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    hiermit widerrufe ich meine am 03.08.2021 abgegebene Zustimmung zu Ihrem geänderten Preis- und Leistungsverzeichnis. Die Zustimmung kam duch Inhaltsirrtum gem. §119 BGB zustande. Ich erkläre die abgegebene Zustimmung somit als nichtig.


    Oder so ähnlich. Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast, lass das besser einen Anwalt schreiben.

  • Oder so ähnlich. Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast, lass das besser einen Anwalt schreiben.

    Die Selbstbeteiligung einer Rechtsschutzversicherung selber dafür zu zahlen, wäre es mir nicht wert! Solch einen einfachen Brief zu schreiben, kann man gut selbst.

  • Ich hab keine Ahnung, was eine Rechtsschutzversicherung kostet, ich habe keine :P


    Aber logisch, wenn das Extra kostet, dann schreibt man es besser einfach selbst.

  • Ich hab keine Ahnung, was eine Rechtsschutzversicherung kostet, ich habe keine :P


    Aber logisch, wenn das Extra kostet, dann schreibt man es besser einfach selbst.

    Die vertragliche Selbstbeteiligung pro Fall beträgt ab 150 €uro im günstigsten Vertragsfall; heutzutage i.d.R. 250 €uro.