Steuerliche Auswirkung bei Grundschuldabsicherung über fremde Immobilie

  • Hallo zusammen!

    Ich bewohne mit meiner Freundin die Einliegerwohnung im Haus ihrer Mutter. Es stehen umfangreiche Sanierungen an, langfristig sollen die Wohnungen getauscht werden und die Einliegerwohnung soll altersgerecht umgebaut werden.


    Weder meine Schwiegermutter, noch meine Freundin können aufgrund ihres geringen Einkommens eine entsprechend hohe Finanzierung mit Grundschuldabsicherung über das Haus aufnehmen. Meine Schiegermutter hat auch noch einen kleinere Baufinanzierung mit Grundschuld über das Haus laufen und bezahlt dies von der Rente ab.


    Ich habe ein entsprechend hohes Einkommen, und mir wurde deshalb von einem Baufi Berater empfohlen den Kredit (Kapitalbeschaffung) aufzunehmen und über das Haus meiner Schwiegermutter per Grundschuld abzusichern und evtl. ihre laufende Finanzierung zu übernehmen. Ich habe selbst noch Ratenkredite und könnte diese auch über das neue Darlehen umschulden und würde so letztendlich eine kaum höhere monatliche Rate zahlen.


    Ich stelle mir allerdings die Frage, ob dieser Vorgang eine Schenkungssteuer auslöst? Vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrung und einen Tipp, ob ich auf jeden Fall einen Steuerberater aufsuchen muss oder nicht.


    Danke!

  • Hallo Lerrys, das klingt recht komplex, und ehrlich gesagt auf den ersten Blick nicht unbedingt gut. Wie ich die Situation verstehe: Du schreibst Deine “Freundin”, daraus schließe ich, dass ihr nicht verheiratet seid. Das Haus gehört 100% der Mutter (nicht der Freundin), Deine Freundin und Du wohnen dort lediglich zur Miete?


    Die Konstruktion, die Du beschreibst, wäre dann wohl so, dass Du der Kreditnehmern bist, und die Mutter für den Fall Deiner Zahlungsunfähigkeit mit dem Haus für den Kredit bürgt.


    Das Geld aus dem Kredit würdest Du dann an die Mutter weiterreichen, die davon Ihre laufende Finanzierung tilgt und die Renovierung beauftragt. Ich bin kein Steuerberater, nach meinem unmaßgeblichen Amateur-Eindruck ist das eine Schenkung. Was vielleicht eine Möglichkeit sein könnte (musst Du mit Experten prüfen): Wenn ihr bisher mietfrei oder für wenig Miete in der Einliegerwohnung lebt, könntest Du ihr das Geld vielleicht als Mietzahlung oder Gegenleistung für das Wohnrecht zukommen lassen.


    Was mir aber viel mehr Sorgen machen würde: Wenn es mit Deiner Freundin mal kriselt, dann kann sie sagen “Vielen Dank dass Du uns das Haus gemacht hast, und jetzt tschüss”. Da hast Du gar nichts in der Hand.

  • Hallo Finanzpanda, danke für die Antwort!


    <<Richtig>> Die Konstruktion, die Du beschreibst, wäre dann wohl so, dass Du der Kreditnehmern bist, und die Mutter für den Fall Deiner Zahlungsunfähigkeit mit dem Haus für den Kredit bürgt.


    Die Renovierungsmaßnahmen, würde ich beauftragen. Das wäre dann wohl kein Problem


    Und für die Ablösung des bestehenden Kredits der Schwiegermutter, wäre der Vorschlag das über Mietzahlungen zu machen, wohl am sichersten.


    Allerdings müsste die Bank dann meinen neuen Kredit im Nachrang im Grundbuch absichern. Ob das geht werde ich mal erfragen.


    Und wegen der Absicherung, bei Verkauf des Hauses müssten ja die laufenden Kredite zuerst getilgt werden. Und das Haus allein halten könnte sich meine Freundin finanziell nicht erlauben.

  • Alles was dauerhaft "rübergeschoben" wird, ist kritisch hinsichtlich der ErbSt.

    Denken ist die schwerste Arbeit, die es gibt. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum sich so wenig Leute damit beschäftigen. Henry Ford

  • Ob Du oder die Mutter die Handwerker beauftragt dürfte unerheblich sein, weil so oder so Geld von Dir dazu verwendet wird, dem Vermögen der Mutter zu dienen.


    Überleg Dir gut was Du tust. Das scheint für Euch alle viel Geld zu sein, und wie Du schreibst hast Du jetzt schon Schulden. Wie lange wirst Du brauchen, um den neuen Kredit abzuzahlen?


    Wenn Du der Kreditnehmer bist, dann schuldest Du das Geld. Wenn der Bürge gegenüber der Bank einspringen muss, dann schuldest Du dem Bürgen das Geld.


    Ich wäre da vorsichtig, ohne Heirat, ohne Eigentumsanteil an dem Haus. Das ist rechtlich gesehen im Grunde als wenn Du das ganze Geld einem Kumpel schenkst, und der im Gegenzug nur unverbindlich sagt dass Du ja auch bei ihm wohnen könntest.


    Ich kenne natürlich Eure Situation nicht, vielleicht sieht das von innen betrachtet auch alles viel entspannter aus, und Du kannst vergessen was ich geschrieben habe.