Einmalauszahlung einer Betriebsrente

  • Hallo allerseits,

    ich lebe in Scheidung. In einem Ehevertrag wurde vereinbart, dass sich der im Versorgungsausgleich Berechtigte - in diesem Falle ich - die erworbenen Rentenanwartschaften kapitalisieren und auszahlen lassen kann. Angesichts meiner Gesamtumstände möchte ich von dieser Barauszahlung Gebrauch machen, jedoch will mein Mann mittlerweile von dieser Klausel nichts mehr wissen. Neben meiner Pension (also:Private KV) und Riesterrente, müssen seine ges. Rentenansprüche und seine Betriebsrente ausgeglichen werden. Der Vertrag zur Betriebsrente wurde 1995 abgeschlossen. Mein Mann ist Altersrentner, ich aus gesundheitlichen Gründen seit 2010 in Frühpension. Das Familiengericht plant die interne Aufteilung der Ansprüche aus der Betriebsrente. Um den Kapitalwert als mon. Rente abzuleben, müsste ich jedoch ca. 100 J. alt werden, was absolut illusorisch ist. Besteht die Möglichkeit - sollte ich der internen Teilung zustimmen - der Kündigung oder wenigstens ein Anspruch auf Barauszahlung eines bestimmten Anteils aus der betrieblichen Altersversorgung? Welche Abgaben kämen auf mich zu?

    Herzlichen Dank für jede Anregung!

  • Hallo dsdslila,


    Ihr Fall schreit nach individueller Rechtsberatung. Da offensichtlich schon das Gericht beschäftigt ist, haben Sie sicherlich einen Anwalt? Der wäre sicherlich der erste Ansprechpartner.


    Hinsichtlich der Betriebsrente würde ich Ihnen einmal das Studium von §3 Betriebsrentengesetz empfehlen. Wenn ich es richtig verstehe, dürfte für Sie bzw. Ihren Noch- Mann keine der dort genannten Ausnahmen für eine Abfindung zutreffen. Woraus sollte denn Ihr Mann Sie abfinden?


    Gruß Pumphut