PKV Rücktritt vom Vertrag - was nun?

  • Danke für die Antwort. Ich meinte allerdings, worauf sich das "Alle Versicherer außer R+V!" bezieht? Ging es um den Basistarif? Das entnehme ich Ihrem hier zitierten Kommentar.

  • Also mal ganz platt gesagt: Der Versicherer, der einen Versicherten rausgeworfen hat, muss ihn nicht durch die Hintertür im Basistarif wieder aufnehmen.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Also mal ganz platt gesagt: Der Versicherer, der einen Versicherten rausgeworfen hat, muss ihn nicht durch die Hintertür im Basistarif wieder aufnehmen.

    Vielen Dank, Dr. Schlemann ! Das heißt, der TO bzw. dessen Tochter muss schauen, ob sie bei einer anderen PKV-Gesellschaft oder in der GKV unterkommt? Wie ist es entsprechend bei Erwachsenen (z. B. Selbständigen, Beamten), denen eine VVA Verletzung vorgeworfen wird: Was machen die? Zur Debeka (die wohl sehr kulant sind) mit Zuschlag?


    Aus Interesse: Wie wird so eine VVA Verletzung überhaupt festgestellt? Bei einer laufenden Behandlung ist es ja sehr eindeutig, aber wie ist es, wenn vor 8, 10 oder 12 Jahren mal eine Diagnose oder Behandlung war, die man ohne Vorsatz vergessen hat?

  • Es spielt doch keine Rolle, ob es die Tochter ist oder ein Selbstständiger oder die Kanzlerin. Der Kontrahierungszwang des Basistarifes besteht nicht für einen Versicherer, der den Versicherten wegen VVA rausgeworfen hat. Lösung: basistarif bei einem anderen Versicherer abschließen. Ist ja in der Leistung eh gleich.


    Bzgl. Debeka. Versicherer tun auch sehr schwer mit Versicherten, die woanders wegen VVA aus dem Vertrag „geworfen“ wurden. Aber da wird Dr. Schlemann mehr zu sagen können.


    Wollen Sie vlt Nicht einfach ihren konkreten Fall schildern.

  • Ltotheeon hat eigentlich schon alles gesagt. Wir achten bei Antragstellung sehr sorgfältig auf die belastbare Beantwortung der Gesundheitsfragen. Deshalb wurde bislang noch kein einziger unserer Kunden wg. einer VVA gekündigt. Insofern muss ich ehrlicherweise bzw. erfreulicherweise eine Wissenslücke gestehen: Mir fehlen praktische Erfahrungen, ob die Debeka auch an dieser Stelle fünf gerade sein lässt. Es würde mich wundern.

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  • Diese ist nun wegen unrichtiger Angaben zum Gesundheitszustand (laufende Psychotherapie) vom Vertrag zurückgetreten.

    Hallo humblepie ,


    ich hoffe, Deiner Tochter und Dir geht es gut. Wie ist die R+V denn eigentlich darauf aufmerksam geworden? War deine Tochter bei der LKH in laufender Psychotherapie, dann wurde ein Antrag auf KV-Vollversicherung bei der R+V gestellt, Psychotherapie im Antrag dabei nicht angegeben und dann aber direkt bei der R+V die Fortsetzung einer Psychotherapie eingereicht?

    Viele Grüße

    Derekk

  • Ja, so ähnlich. War tatsächlich mein Fehler, die Psychotherapie im Antrag nicht anzugeben. Und es war mir nicht bewußt, dass es bei laufender Psychotherapie quasi unmöglich ist, die KV zu wechseln, da ja keine KV einen aufnimmt. Erzählt einem ja auch niemand.

    Habe nun viel über unser Versicherungssystem und die Stellung des Versicherungsnehmers darin gelernt.

  • Hm, wie lauteten denn die Gesundheitsfragen im gestellten Antrag? Da steht bei allen Gesellschaften eine Frage wie


    "Wurde in den letzten 10 Jahren eine psychotherapeutische Behandlung angeraten, durchgeführt oder ist eine solche beabsichtigt?"


    War das in Ihrem Fall unklar formuliert humblepie ? Was haben Sie auf diese Frage geantwortet?

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  • Ja, so ähnlich. War tatsächlich mein Fehler, die Psychotherapie im Antrag nicht anzugeben. Und es war mir nicht bewußt, dass es bei laufender Psychotherapie quasi unmöglich ist, die KV zu wechseln, da ja keine KV einen aufnimmt. Erzählt einem ja auch niemand.

    Habe nun viel über unser Versicherungssystem und die Stellung des Versicherungsnehmers darin gelernt.

    Was stand denn in dem Rücktrittsschreiben der R+V an euch?