PKV Rücktritt vom Vertrag - was nun?

  • Hallo,

    meine Tochter (15) ist Anfang diesen Jahres nach der Beitragserhöhung der LKH zur R+V gewechselt. Diese ist nun wegen unrichtiger Angaben zum Gesundheitszustand (laufende Psychotherapie) vom Vertrag zurückgetreten. Zu Recht, wie ich leider zugeben muss. Ich habe bei der LKH einen Antrag auf Wiederaufnahme gestartet, allerdings noch keine Antwort erhalten.

    Da ich durchaus damit rechne, dass dieser Antrag nicht angenommen wird, habe ich mit dem Thema PKV Basistarif befasst, da ja keine PKV die Aufnahmen in diesen ablehnen darf. Allerdings wird dieser natürlich sehr teuer im Vergleich zu einem Standardtarif.

    Frage: kostet der Basistarif bei allen PKVen gleich viel oder gibt es Unterschiede? Wenn ja, gibt es evtl. Vergleichsseiten oder –portale, wo ich Preise vergleichen kann?

    Macht es Sinn, Kontakt zu einem Versicherungsberater (nicht -vermittler) zu suchen und wenn ja, wie finde ich einen solchen?


    Viele Grüße aus Lübeck


  • Alle Versicherer außer R+V!

    Der Beitrag und die Leistung Basistarif sind immer gleich, weil es ein Verbandstarif ist. Abweichungen im Cent Bereich sind möglich, aber irrelevant.

    Ein Versicherungsberater wäre hilfreich, aber es gibt nur wenige, die das können!

    Sie können meinen Kollegen ansprechen - also über mich.

    • Offizieller Beitrag

    Ein Versicherungsberater wäre hilfreich, aber es gibt nur wenige, die das können!

    Sie können meinen Kollegen ansprechen - also über mich.


    Huch, was ist denn das für eine "sneaky" (Eigen-)Werbung?

    Ihr wisst doch: unser Forum ist für jegliche offene Diskussion (in Threads) offen - aber Werbungen, egal welcher Art sind hier nicht gern gesehen ;)

  • Hi Humblepie,

    war deine 15-jährige Tochter bei Kündigung schon mindestens 5 Jahre dort versichert? Und liegt die Kündigung noch keine 12 Monate zurück?

    Wenn 2 x "ja", kannst du sie dort wieder ohne Nachteile, neue Gesundheitsprüfung im alten Tarif wieder anmelden - rückwirkend natürlich.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Zitat

    war deine 15-jährige Tochter bei Kündigung schon mindestens 5 Jahre dort versichert? Und liegt die Kündigung noch keine 12 Monate zurück?

    Wenn 2 x "ja", kannst du sie dort wieder ohne Nachteile, neue Gesundheitsprüfung im alten Tarif wieder anmelden - rückwirkend natürlich.


    Sorry,
    die vorangestellte Aussage muss ich wieder einsammeln. Diese Regelung galt einmal bei Kündigung infolge Versicherungspflicht oder Familienversicherung für den Fall, dass dieser Status nicht die Mindestdauer von damals 12 Monaten hatte.
    Schnee von gestern - für den hier besprochenen Sachverhalt traf er schon damals nicht zu.

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    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Wir hatten bei der Vorversicherung angefragt. Die liess sich lange Zeit und hat dann einen dicken Vertrag mit PKV-Basis-Tarif geschickt.

    Wir haben es nun anders gelöst: wir haben unserer mittlerweile 16-jährigen Tochter einen Job besorgt und sie gesetzlich versichert. Nun ist sie raus aus diesem ganzen PKV-Gesumse, das lieber in die eigene Tasche wirtschaftet, als für den Patienten arbeitet. Das ganze auch noch unterstützt vom Gesetzgeber, denn wessen Vorteil besteht in der Versicherungspflicht des Patienten? Bei PKV-Basistarif-Beiträgen in Höhe von knapp 900€ ?

  • Da stellt sich die Frage, ob das Schimpfen auf die PKV nach dem selbst eingebrockten Rausschmiss wirklich fair ist. Wie viel hat Ihre Tochter denn vorher für die PKV bezahlt und wie viel zahlt sie jetzt für die GKV? Und sie ist jetzt wirklich hauptberuflich erwerbstätig, oder tickt hier die nächste selbstgebastelte Zeitbombe?

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Ja, der Rausschmiss war selbst eingebrockt, das gebe ich ja zu. Aber das es so schwer ist, einen solchen Fehler zu korrigieren, hätte ich nicht gedacht. Zumal meine Tochter die Leidtragende ist, und nicht ich, der den Fehler begangen hat.

    Und Stichwort "fair": bei der in Deutschland geltenden Krankenversicherungspflicht liegt die Bringschuld auf seiten des Versicherten, nicht der Versicherung. Ein unabhängiger Berater sagte mir, dass eine PKV einem Patienten mit laufender Behandlung (wie meine Tochter) den PKV-Basistarif durchaus verweigern kann. Zu den hohen Kosten eines PKV-Basistarifs, der ja eigentlich für Versicherte gedacht ist, die den Standardtarif nicht mehr tragen können, kommt auch noch hinzu, dass Ärzte die Behandlung von Patienten in diesem Basistarif ablehnen können und dies durchaus tun. Somit ist man als PKV-Versicherter dann Patient dritter Klasse!

    Und meine negative Sicht auf die PKVen rührt nicht erst durch meinen Fehler und der daraus folgenden Odyssee im deutschen System der Krankenversicherungen, sondern durch meine langjährigen Erfahrungen in der PKV. Ich habe meine PKV bei der Debeka direkt nach der Ausbildung abgeschlossen. Hätte ich gewusst, das spätere Kinder ebenfalls privatversichert werden müssen (ja, ich bin Hauptverdiener), hätte ich mir das zweimal überlegt. Und das mein Debeka-Berater mir Informationen bzgl. Tarifwechsel unterschlägt (es gibt nur einen Tarif und den Basistarif), ist wohl mein persönliches Pech. Und mit 59 Jahren bin ich auch noch vom freien Wettbewerb der PKVen ausgeschlossen, denn ein Wechsel ohne Mitnahme der Altersrückstellungen macht keinen Sinn. Und das die PKV meiner Tochter bei der Kündigung nicht darauf hinweist, dass es ein Wechsel der PKV bei laufender Behandlung nicht ratsam ist, ist auch zumindest unschön und nicht im Sinne der Versicherten. Aber was bitte ist von den geschilderten Erfahrungen im Sinne der Versicherten? Ach ja, wir Versicherten haben ja keine Lobby, die die Gesetzgebung beeinflusst.

    Okay, teilweise offtopic, aber ich musste es mal loswerden.

  • Das ist bei Ihnen echt ungünstig gelaufen. Der Basistarif ist ja nicht wirklich erstrebenswert sondern nur eine Notlösung. Letztlich scheinen Sie das Problem nun aber gelöst zu haben. Vielleicht wäre Ihre Tochter in ein paar Jahren mit Beginn einer Ausbildung ohnehin gesetzlich pflichtversichert, dann "verpasst" sie nicht viel und der "Fehler" spielt keine so große Rolle.


    Die wichtigste Erkenntnis aus Ihrem Schicksal für andere könnte sein, bei so wichtigen Entscheidungen frühzeitig unabhängige Beratung zu nutzen, um folgenschwere Fehler zu vermeiden.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
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  • Ja, der PKV-Basistarif ist eine Notlösung, aber keine Erfindung der PKVen, sondern des Gesetzgebers. Eigentlich gedacht für Menschen, die sich den Standardtarif nicht mehr leisten können. Aber warum ist der Basistarif dann teurer als der Standardtarif? Wie so oft: gut gemeint, aber nicht gut gemacht.

    Sicher wäre meine Tochter in ein paar Jahren mit Beginn einer Ausbildung ohnehin gesetzlich pflichtversichert, aber kann sie (oder wir) die Zeit bis dahin einfach "aussitzen"? Nein, denn bei Wiedereintritt in eine KV müssen die Beiträge seit Beendigung der Vorversicherung nachgezahlt werden. Das wird schnell teuer und kann jemanden ggf. in den Ruin treiben. Die Versicherungspflicht ist halt nicht zugunsten des Versicherten, sondern zugunsten der Versicherungen ausgestaltet. Daher richtet sich meine Abneigung gegen die PKVen auch nicht gegen eine einzelne Versicherung, sondern gegen die Gesetzgebung , die den Versicherten klar benachteiligt. Aber auch das hat System: wenn du erst einmal in Not geraten bist (wie z.B. 12 Monate Arbeitslosigkeit einen Menschen egal welchen Bildungsstandes zum Hartz-IV-Empfänger machen), dann bleibst du dort. Es ist eh nicht genug Platz für alle auf der anderen Seite.

  • Ich kann Deinen Frust verstehen, aber so wie Du es schilderst, bist Du ja seinerzeit nicht dazu gezwungen worden eine PKV abzuschließen.

    Geschweige denn dazu jetzt zu verschweigen, dass sich Deine Tochter offenbar in einer Behandlung befindet, die Du der neuen PKV hättest anzeigen müssen. Aber schon klar, 'böse' sind immer nur die Anderen...

    Aber auch das hat System: wenn du erst einmal in Not geraten bist (wie z.B. 12 Monate Arbeitslosigkeit einen Menschen egal welchen Bildungsstandes zum Hartz-IV-Empfänger machen), dann bleibst du dort. Es ist eh nicht genug Platz für alle auf der anderen Seite.

    1. Ab dem 50 Lebensjahr steigt die Bezugsdauer von ALG1 bis auf max. 24 Monate an.
    2. Was bitteschön sollte denn Deines Erachtens der Bildungsstand einen Menschen damit zu tun, nach welcher (Bezugs)Zeit er ALG2 erhält? :/
  • Die Ursprungsfrage ist ja inzwischen glaube ich geklärt. Ein paar Aspekte würde ich gerne noch etwas aufklären:

    • Der Basistarif ist sozusagen der Nachfolger des Standardtarifs für Verträge ab 2009, siehe https://www.pkv.de/wissen/priv…ncheneinheitliche-tarife/.
    • Das rückwirkende Nachzahlen von Beiträgen findet normalerweise nur für unversicherte Zeiträume statt, in denen man sonst woanders Beiträge gezahlt hätte.
    • Sinn der Versicherungspflicht ist nicht, die Taschen von Krankenkassen zu füllen, sondern dass niemand unversichert auf der Strecke bleibt, der sich dann seine Behandlungen nicht mehr leisten kann.

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  • monstermania: ja, ich bin vor mehr als 30 Jahren nicht gezwungen worden, eine PKV abzuschließen. Aber ich habe heute einen anderen Wissensstand als heute (wie wir alle hoffentlich). Würde ich mich wieder so entscheiden? Das bezweifle ich.

    Ja, ich habe einen Fehler gemacht, dies auch nicht bestritten. Bin nur erstaunt, wie schwer es ist, diesen wieder zu reparieren, zumal die Leidtragende (Unversicherte) meine Tochter ist.

    zu 1. Das wusste ich bisher nicht, danke für die Aufklärung.

    zu 2. Stimmt, es hat nichts damit zu tun.


    Dr. Schlemann:

    Zum Basistarif: In meiner Gegenüberstellung von Basistarif und Standardtarif sollte mit Standardtarif der Tarif beim normalen Abschluss einer PKV gemeint sein, sei es durch Neuabschluss oder Wechsel. Und dieser hat i.d.R. geringere Beiträge als der Basistarif.

    Zum rückwirkenden Nachzahlen von Beiträgen: Bekomme ich denn die Gesundheitskosten (Arztrechnungen, Medikamente, etc.) aus dem unversicherten Zeitraum von der Folgeversicherung erstattet?

    Zum Sinn der Versicherungspflicht: Natürlich soll diese nicht die Taschen der Versicherungen füllen, denn diese machen ja nicht die Gesetze (jedenfalls nicht direkt). Aber die aktuelle Ausgestaltung der Versicherungspflicht ist nicht gerade vorteilhaft für den Unversicherten, wenn dieser (wie ich) durch einen Fehler oder durch finanzielle Notlage in den Status eines Unversicherten gerät. Wenn jemand, unverschuldet oder nicht, arbeitslos wird, fängt ihn die Gemeinschaft der Steuerzahler doch auch auf. Zugegeben, bei selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit hat er/sie mit Einbußen zu rechnen. Das wäre für mich auch okay, aber es ist ja wie geschildert sehr schwer, wieder krankenversichert zu werden.

  • Die Ursprungsfrage ist ja inzwischen glaube ich geklärt. Ein paar Aspekte würde ich gerne noch etwas aufklären:

    • Der Basistarif ist sozusagen der Nachfolger des Standardtarifs für Verträge ab 2009, siehe https://www.pkv.de/wissen/priv…ncheneinheitliche-tarife/.
    • Das rückwirkende Nachzahlen von Beiträgen findet normalerweise nur für unversicherte Zeiträume statt, in denen man sonst woanders Beiträge gezahlt hätte.
    • Sinn der Versicherungspflicht ist nicht, die Taschen von Krankenkassen zu füllen, sondern dass niemand unversichert auf der Strecke bleibt, der sich dann seine Behandlungen nicht mehr leisten kann.

    Welche Optionen würden dem TO / der Tochter in dem genannten Szenario offen stehen?

    Wie lange kann einem solch eine Geschichte denn passieren?


    humblepie : Wie kam der Versichererer bei ihrer Tochter denn darauf, dass eine Falschangabe stattgefunden hat? Wie prüfen Versicherer denn so etwas generell z. B. in der PKV und bei BU Versicherungen?

  • Warum nicht R+V? Könnten sie diese aussage bitte mit Argumenten belegen?

    https://www.bundesverfassungsg…s20090610_1bvr082508.html


    Beantragt ein Versicherungsnehmer die Aufnahme in den Basistarif, darf der Antrag nur abgelehnt werden, wenn der Antragsteller bereits bei dem Versicherer versichert war und der Versicherer


    1. den Versicherungsvertrag wegen Drohung oder arglistiger Täuschung angefochten hat oder


    2. vom Versicherungsvertrag wegen einer vorsätzlichen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht zurückgetreten ist (§ 12 Abs. 1b Satz 4 VAG, § 193 Abs. 5 Satz 4 VVG).