Sperrzeit bei eigener Kündigung eines befr. Arbeitsvertrages

  • Hallo,


    ich bitte um Ihre Hilfe.


    Ich habe vor 4 Monaten eine Arbeitsstelle in der Schweiz angenommen, mit der Aussicht vom Arbeitgeber immer in der Grenzregion (arbeiten in der Schweiz, wohnen an der Grenze in Dt.) zu arbeiten.


    Jetzt auf einmal, setzt mich mein Arbeitgeber unterhalb des Kantons Bern ein, wobei es für mich vom Heimatort bis zur Arbeitsstelle 900 km sind und es erhebliche Mehrkosten entstehen durch Unterkunft in der Schweiz und natürlich Fahrtkosten.


    Muss ich mit einer Sperre bei meinen zuständiger Arbeitsagentur rechnen, wenn ich selbst kündigen würde?


    Vielen Dank im voraus.

  • Hallo,


    ja, das müssen Sie grundsätzlich, wenn Sie kündigen. Aber noch eine Stufe vorher: Darf Ihr Arbeitgeber Sie ohne weiteres so versetzen? Haben Sie eine Versetzungsklausel im Arbeitsvertrag?


    Wenn Sie einen wichtigen Grund für die Kündigung haben, dann darf die Arbeitsagentur auch keine Sperrzeit verhängen. Aber dann müssen Sie aktiv werden und nachweisen, dass Sie versetzt werden sollen. Lassen Sie sich das mit der Versetzung von Ihrem Arbeitgeber schriftlich geben - und klären Sie die Frage vorab mit der Arbeitsagentur.


    Auf jeden Fall sicherer ist es aber: nicht selbst zu kündigen!


    Viele Grüße,
    Britta