Finanzamtwillkür

  • Die Spendenbescheinigungen der Welthungerhilfe und der Stiftung Kinderzukunft wurden nicht anerkannt, weil angeblich nicht auf dem richtigen Formular.

    Das Finanzamt hat mir heute mitgeteilt, dass die Behandlungskosten meiner Frau nicht zwangsläufig seien.

    Man sollte vor dem Finanzamt Offenbach waren und seine Steuerbescheide gründlich prüfen.

  • Nix Behördenwillkür. Die Spendenbescheinigungen müssen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, andernfalls ist ein Abzug nicht möglich. Also entweder korrekte Bescheinigungen anfordern oder bei kleineren Beträgen als Nachweis eine Kopie vom Kontoauszug machen.


    Was die Behandlungskosten angeht: Da ist ebenfalls gesetzlich geregelt, was absetzbar ist und was nicht. Eine schamanistische Traumtherapie mag für einen selber eine gute Behandlung sein, sie ist aber bestimmt nicht ärztlich verordnet und wird von den Krankenkassen übernommen.