Die Spendenbescheinigungen der Welthungerhilfe und der Stiftung Kinderzukunft wurden nicht anerkannt, weil angeblich nicht auf dem richtigen Formular.
Das Finanzamt hat mir heute mitgeteilt, dass die Behandlungskosten meiner Frau nicht zwangsläufig seien.
Man sollte vor dem Finanzamt Offenbach waren und seine Steuerbescheide gründlich prüfen.