BU-Versicherung Krankenakte

  • Ein Provisionsberater meinte kürzlich in einem Gesräch zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) zu mir, dass man auf keinen Fall seine Patientenakte einsehen sollte vor Abschluss des BUV-Vetrages, weil man sich dann im Leistungsfall der BUV darauf berufen könne, dass man irgendwelche Kleinigkeiten halt einfach nicht mehr wusste und es somit trotzdem zur Leistung kommt. Wenn man stattdessen die Akte anfordert - so meint er - würde die Versicherung von einem erwarten, dass man bei den Gesundheitsfragen im Vetrag auch alles angeben könnte, also würde dann im Leistungsfall die Zahlung der Versicherung vielleicht ausgeschlossen sein. (Die Einsicht in die Akte würde ja vermerkt werden, also wüsste die BUV dann auch, dass man sich die Akte angeguckt hatte)


    Ich habe in Google aber Seiten gefunden, die das Gegenteil sagen, nämlich, dass man unbedingt in die Akte vor Vertragsabschluss gucken soll, um die Gesundheitsfragen definitiv richtig zu machen, damit die BUV im Anschluss sich der Leistungszahlung nicht widersetzen kann. Eine Quelle: https://www.bu-portal24.de/bu-vorerkrankungen.html


    Was ist richtig?

  • Am Besten ist alle Fragen mit NEIN zu beantworten - nein, das ist natürlich ein Spaß

    Sie wissen nicht, was in der Akte steht. Es könnten Codierungsfehler vorhanden sein, oder Übertragungsfehler oder einfach auch Diagnoseoptimierung!

    Wenn nachher das Haus brennt, wird man ihnen nicht glauben.

    Das klärt man vorher. Also anfordern, prüfen, klären, verhandeln.

    Das, was sie Provisionsberater nennen, ist schlicht und einfach ein Versicherungsvermittler. Berater sind Versicherungsberater, die dürfen aber keine Provisionen annehmen!
    Und wenn ein Versicherungsvermittler von Honorarberatung spricht, dann will er eine stornofreie Abschlussvergütung in beträchtlicher Höhe, die in der Regel auch zu hoch ist, also unangemessen.

  • Ich weiß nicht, was Sie genau mit "Provisionsberater" meinen RandomINT . Waren Sie bei einem unabhängigen Versicherungsmakler oder bei einem angestellten Versicherungsvermittler, der die Interessen seiner Firma vertreten muss? Diese Empfehlung ist jedenfalls eindeutig falsch und gefährlich!


    Wenn Sie Ihre Krankengeschichte gut überblicken, in den letzten 3-5 Jahren (je nach Anbieter) nur mit Kleinigkeiten beim Arzt waren und wenn Ihre Ärzte richtig abrechnen, dann mag eine Einsichtnahme in Krankenakten nicht zwingend erforderlich sein. Im Zweifel haben Sie bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung aber lieber Klarheit.


    Dann aber bitte nicht nur die Patientenakte, sondern zunächst eine Rückfrage bei Ihrer Krankenversicherung (Anspruch aus § 305 Abs. 1 SGB V, mindestens für die letzten 18 Monate) bzw. der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (speichert die letzten 4-5 Jahre). Daraus erkennen Sie dann die Behandler der letzten Jahre und können dort ggf. zusätzlich nachfragen und eine Kopie Ihrer Patientenakte ("Patientenquittung" gem. § 305 Abs. 2 SGB V bzw. Kopie der Patientenakte gem. § 630g BGB) anfordern.


    Was richtig ist: Die o.g. Auskünfte werden von Krankenkasse, Kassenärztlicher Vereinigung bzw. Behandlern / Ärzten i.d.R. in Ihrer Akte vermerkt. Damit wird es schwieriger, sich später auf eine fahrlässige Falschangabe gem. § 19 VVG zu berufen, die nach 5 Jahren "verjährt". Korrekte und vollständige Angaben sind aber wichtiger, um Probleme im Leistungsfall zu vermeiden.


    Wenn meine Antwort für Sie hilfreich ist, freue ich mich über eine Rückmeldung über den grünen Smiley-Button unten rechts. :)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Ich wurde von einem Berater von MLP beraten, falls Sie die Firma kennen. Haben Sie damit Erfahrungen gemacht? Es hört sich sehr plausibel an, was sie sagen, aber der Berater meinte halt das Gegenteil.

  • Hallo RandomINT,

    Ich wurde von einem Berater von MLP beraten, falls Sie die Firma kennen.

    Au, die Firma kennt jeder, der in der Versicherungsbranche unterwegs ist. Und bevor ich mich hier zu justitiablen Aussagen hinreißen lasse nur die Bemerkung, MLP und Berater sind sich ausschließende Begriffe.


    Aber zum Kern Ihrer Frage:

    dass man auf keinen Fall seine Patientenakte einsehen sollte vor Abschluss des BUV-Vetrages, weil man sich dann im Leistungsfall der BUV darauf berufen könne, dass man irgendwelche Kleinigkeiten halt einfach nicht mehr wusste und es somit trotzdem zur Leistung kommt.

    Die Meinung, der Versicherungsnehmer (VN) soll sich gezielt doof stellen, um im Schadenfall Deckung für Sachverhalte zu erhalten, die er bei aktiver Angabe nicht erhalten würde, ist in Vermittlerkreisen unausrottbar. Der Versicherungsnehmer verliert sich dabei sehr schnell im juristischen Dickicht der Spitzfindigkeiten. Zum einen muss jeder VN nur die Fragen beantworten, die der Versicherer ihm stellt. Unklare Fragen gehen zu lasten des Versicherers. Auf der anderen Seite gibt es auch die Rechtsauffassung, dass der VN auch ungefragt vor Vertragsabschluss sich aufdrängende Risikoinformationen offenbaren muss.


    Ich kenne einige Fälle aus anderen Versicherungssparten, wo die Strategie des Dummstellens auch aufgegangen ist. Allerdings hat man auf jeden Fall einen fetten Prozess – fett für die Anwälte. Für mein Nervenkostüm wäre so eine Strategie nichts.


    Auf jeden Fall gewinnt bei so einer Strategie der Vermittler, nämlich die Provision.


    Gruß Pumphut

  • Ich wurde von einem Berater von MLP beraten, falls Sie die Firma kennen. Haben Sie damit Erfahrungen gemacht? Es hört sich sehr plausibel an, was sie sagen, aber der Berater meinte halt das Gegenteil.

    Fast jeder Student kennt den Finanzvertrieb MLP aufgrund der - vorsichtig gesagt - intensiven Campus-Akquise ?. Inzwischen werden dort nicht mehr die früher häufig empfohlenen besonders kostenintensiven eigene Produkte vermittelt (einfach mal nach Heidelberger Leben googeln). Wie überall gibt es dort Gute und Schlechte. Mit der obigen Empfehlung scheinen Sie an jemand aus der letzteren Kategorie geraten zu sein. Wie alt war der "Berater"? Bei MLP werden häufig Berufsfremde frisch angelernt und haben dementsprechend noch nicht so viel Erfahrung.

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  • Je nachdem wie schnell er mit Ausbildung bzw. Studium war, hätte er es dann eigentlich schon besser wissen sollen. Man könnte daraus schlussfolgern, sich besser einen anderen Berater zu suchen. Finanztip hat dazu ja Empfehlungen. :)

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