Hallo Zusammen,
Nein, dass ich kein Corona Beitrags Thema ? Dennoch benötige ich bitte einmal eure Einschätzung zu folgender Sachlage:
Vor Eröffnung eines neuen Fitnessstudios wird folgender Vertrag abgeschlossen
24 Monate
Trainingsbeginn: 02.09.2019
Abobeginn: 01.10.2019
Bei Trainingsbeginn vor dem 1. eines Monats wird ein Teilbetrag fällig.
Kleingedrucktes: Der Beitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.
Der erste Beitrag wurde am 02.09.2019 eingezogen.
Es geht um die Vertragslaufzeit.
Da ich bis zum 31.08.21 also 24 Beiträge gezahlt habe bin ich der Meinung der Vertrag ist beendet.
Das Studio pocht auf den 01.10. als Abobeginn und zieht Beitrag Nr 25 ein.
Es geht zwar „nur“ um einen Monatsbeitrag, aber man muss ja nicht alles gefallen lassen, besonders wenn sich das Studio bisher in solche Fällen als absolut unflexibel gezeigt hat.
Bin ich im Recht oder ist ist es rechtens das das Studio sich auf den 01.10. stützen kann?
Vielen Dank für eure Einschätzung