Hallo Zusammen,
Nein, dass ich kein Corona Beitrags Thema đ Dennoch benötige ich bitte einmal eure EinschĂ€tzung zu folgender Sachlage:
Vor Eröffnung eines neuen Fitnessstudios wird folgender Vertrag abgeschlossen
24 Monate
Trainingsbeginn: 02.09.2019
Abobeginn: 01.10.2019
Bei Trainingsbeginn vor dem 1. eines Monats wird ein Teilbetrag fÀllig.
Kleingedrucktes: Der Beitrag fĂŒr den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird am Tag des Zustandekommens des Vertrages fĂ€llig.
Der erste Beitrag wurde am 02.09.2019 eingezogen.
Es geht um die Vertragslaufzeit.
Da ich bis zum 31.08.21 also 24 BeitrÀge gezahlt habe bin ich der Meinung der Vertrag ist beendet.
Das Studio pocht auf den 01.10. als Abobeginn und zieht Beitrag Nr 25 ein.
Es geht zwar ânurâ um einen Monatsbeitrag, aber man muss ja nicht alles gefallen lassen, besonders wenn sich das Studio bisher in solche FĂ€llen als absolut unflexibel gezeigt hat.
Bin ich im Recht oder ist ist es rechtens das das Studio sich auf den 01.10. stĂŒtzen kann?
Vielen Dank fĂŒr eure EinschĂ€tzung