Vertragsende Fitnessstudio

  • Hallo Zusammen,


    Nein, dass ich kein Corona Beitrags Thema ? Dennoch benötige ich bitte einmal eure Einschätzung zu folgender Sachlage:


    Vor Eröffnung eines neuen Fitnessstudios wird folgender Vertrag abgeschlossen

    24 Monate

    Trainingsbeginn: 02.09.2019

    Abobeginn: 01.10.2019

    Bei Trainingsbeginn vor dem 1. eines Monats wird ein Teilbetrag fällig.


    Kleingedrucktes: Der Beitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.


    Der erste Beitrag wurde am 02.09.2019 eingezogen.


    Es geht um die Vertragslaufzeit.

    Da ich bis zum 31.08.21 also 24 Beiträge gezahlt habe bin ich der Meinung der Vertrag ist beendet.

    Das Studio pocht auf den 01.10. als Abobeginn und zieht Beitrag Nr 25 ein.


    Es geht zwar „nur“ um einen Monatsbeitrag, aber man muss ja nicht alles gefallen lassen, besonders wenn sich das Studio bisher in solche Fällen als absolut unflexibel gezeigt hat.


    Bin ich im Recht oder ist ist es rechtens das das Studio sich auf den 01.10. stützen kann?


    Vielen Dank für eure Einschätzung

  • Mit deiner Einschätzung liegst du nicht richtig!

    Dein Abo hat am 1.10.19 begonnen und endet am 30.9.21!

    Dein Trainingsstart ab 2.9. ist eine Sonderzeit vor Abo-beginn und war separat extra zu bezahlen; sie ist also keine Abo.zeit!

  • Mit deiner Einschätzung liegst du nicht richtig!

    Dein Abo hat am 1.10.19 begonnen und endet am 30.9.21!

    Dein Trainingsstart ab 2.9. ist eine Sonderzeit vor Abo-beginn und war separat extra zu bezahlen; sie ist also keine Abo.zeit!

    Das auf dem Vertag im kleingedruckten steht "Das Abo startet ab Eröffnungsdatum"

    Ist somit kein ausreichender Wiederspruch das man sich darauf beziehen könnte?

  • Das auf dem Vertag im kleingedruckten steht "Das Abo startet ab Eröffnungsdatum"

    Ist somit kein ausreichender Wiederspruch das man sich darauf beziehen könnte?

    Meine Korrektur:

    Mit dem Sternchenzusatz wurde der Abo.beginn tatsächlich auf den Tag der Eröffnung (den du nicht genannt hast: 2.9.?) geändert/vorgezogen. Für Eröffnungsstart am 2.9. 19 hätte der Vertrag mit 24 Mon. Laufzeit am 1.9.21 geändet (nicht am 31.8.21!) Der Tag 1.9.21 ist noch Vertragstag, der bezahlt werden muß.

    Es bleibt für mich die Frage offen, was (welcher Betrag und wofür (Verwendungszweck)) am 2.9.19 belastet wurde; das wäre wichtig dafür, ob du für den 1.9.21 noch etwas schuldig bist. Es kommt also auf die Feinheiten an.

    Gern fordert ein Studio mehr, als es ihm zusteht! Streit hatte ich auch mit meinem Fitnessstudio; hatte es aber in die Knie gezwungen und es mußte "klein beigeben"!

  • Nein, so einfach ist das nicht.


    https://www.akademie.de/de/wis…grundzuege-des-agb-rechts


    "Wenn mit Hilfe eines Textverarbeitungsprogramms die Namen der Vertragspartner oder die Bezeichnung des Vertragsobjekts durch Platzhalter in einen vorformulierten Text eingesetzt werden, hat der Bundesgerichtshof (BGH NJW 1998, 2815) entschieden, dass bei derartigen unselbstständigen Ergänzungen AGB vorliegen."


    Ein Muster-Vertrag wie in der vorliegenden Form wird in der Regel als AGB gelten.

  • Ich würde erstmal nach dem Beitrag #9 einen Faktencheck vornehmen und danach entscheiden.

    Beitrag #12 überzeugt mich nicht; da sehe ich viel Glatteis drin, auf dem ich nicht ausrutschen möchte.

  • Das Studio hat am 02.09. zur Studioeröffnng direkt folgender Betrag eingezogen:

    Teilbetrag Anfangsmonat 02.09.-30.09.2019 Euro 12,53


    In den Anfangsmonaten gab es einen starken Rabatt, bevor jetzt jemand denkt ich mache hier ein Theater wegen 12€ ;)


    In den AGB's steht auch nichts weiter über die Laufzeit. Nur die angekreuzten 24 Monate auf dem Vertragszettel.



    Ich selber sehe es wie Lothar-HH,


    das Studio darf mir den einen Tag noch berechnen aber nicht den kompletten September.

  • ja, so sehe ich es nach dem vermerkten Verwendungszweck auch: nur der 1.9. ist noch zahlbar, damit wäre der Vertrag erfüllt.

  • Vielen Dank.

    Ich haue denen das jetzt noch mal um die Ohren und schaue ob/wie die reagieren. Wenn von denen nichts kommt muss ich mir halt überlegen ob ich den eingezogenen Beitrag dann bei meiner Bank reklamiere.

  • Vielen Dank.

    Ich haue denen das jetzt noch mal um die Ohren und schaue ob/wie die reagieren. Wenn von denen nichts kommt muss ich mir halt überlegen ob ich den eingezogenen Beitrag dann bei meiner Bank reklamiere.

    Setze ihnen am besten eine Frist von 14 Tagen für die Überweisung des Differenzbetrags und drohe ihnen an, nach Fristverzug die Rückbuchung der Lastschrift durch deine Bank zu veranlassen und deine Überweisung des 1-Tages-Betrags für den 1.9.21 mache parallel dazu.

    Das Procedere der Rückbuchung würde ich dann aber erst nach einer weiteren Woche einleiten, damit ggf. Zahlungsüberschneidungen vermieden werden können.

  • Endergebnis: Das Studio hat mir den Beitrag Anteilig erstattet. Die Halbjährige Servicepauschale von 25€ wurde einbehalten. Da diese aber in der Corona Zeit nicht eingezogen wurde, ist das für mich ok.


    Ob ich mir das noch mal antun würde? Wohl nicht...


    Vielen Dank euch.

  • Endergebnis: Das Studio hat mir den Beitrag Anteilig erstattet. Die Halbjährige Servicepauschale von 25€ wurde einbehalten. Da diese aber in der Corona Zeit nicht eingezogen wurde, ist das für mich ok.


    Ob ich mir das noch mal antun würde? Wohl nicht...


    Vielen Dank euch.


    Immer ein hin und her mit den Studios. Hatte ähn liche Probleme in der Vergangenheit. Freut mich aber für dich, dass es geklappt hat.