Steuerlich perfekter Zeitpunkt zur ETF Umschichtung?

  • Hallo beisammen,


    seit langem bin ich stiller Mitleser hier im Forum und treuer Abonnent von finanztip auf Youtube.

    Ein für mich nun aktuelles Steuer Thema hat mich nun endlich dazu bewogen hier einen Account zu eröffnen, auch wenn ich meine, die Frage mir selbst beantworten zu können. Eine Steuerberatung erwarte ich hier natürlich nicht. :)


    Ich bin u.a. dieses Jahr in einer Weiterbildung und erhalte nur ein sehr geringes Einkommen von ca. 12.000 Euro brutto in 2021.

    Steuerlich absetzen könnte ich ca. 3.000 Euro Fortbildungskosten + ca. 1.000 Euro sonstige Werbekosten + gezahlte Sozialbeiträge.

    Mein persönlicher Steuerfreibetrag dürfte grob über den Daumen gepeilt wohl gut über 16.000 Euro liegen.



    Derzeit habe ich 3 ältere ETF von Amundi und Lyxor (ca. 3000 Euro im Plus), die ich gerne in meinen "Haupt-ETF" Vanguard FTSE All World umschichten würde.

    In dieser Hinsicht würde es sich sicherlich als praktisch erweisen, diese ETF Anteile mit Gewinn zu veräußern, so dass gerade mein persönlicher Steuerfreibetrag voll ausgeschöpft werden würde, oder? Nach dem Verkauf würde ich dann sofort den Vanguard neu kaufen.


    Nach meiner Denkweise würde ich hier beim Verkauf zunächst 25 % Abgeltungssteuer zahlen (abzüglich Teilfreistellung und Rest vom Freistellungsauftrag), um diese dann in der Einkommensteuererklärung in Anlage KAP wieder zurückzuholen?

    Die zunächst gezahlte Steuer müsste ich dann im Dezember selber beim Neukauf vorstrecken um sie ein paar Monate später wieder zurückzuerhalten, oder? Oder habe ich einen groben Denkfehler? :)


    Danke für die Hilfe!


    Gruß,

    Christoph

  • Hallo Christoph, ja, das funktioniert so wie Du es geplant hast und klingt ingesamt stimmig. Natürlich gibt es gezahlte Kapitalertragssteuer zurück (entweder über Bank-interne Verrechnung mit später im Jahr anfallenden Verlusten, oder über die Steuererklärung zB wie hier mit der Günstigerprüfung, wodurch dann die Erträge nur mit dem persönlichen Steuersatz besteuert werden, wenn dieser wie hier deutlich <25% ist). Ich habe ähnliches vor mehreren Jahren gemacht, und zwar damals alles umgeschichtet (also keine Rücksicht auf den Freibetrag genommen), denn so ein Jahr mit wenigen sonstigen Einnahmen wird ja (hoffentlich) die Ausnahme sein. Außerdem schafft das Ordnung im Depot, wobei das eine persönliche Präferenz ist…

  • Vielen Dank!

    Dann werde ich mich noch zu dem Grenzsteuersatz ein wenig informieren.

    Aber toll, dass das so wie von mir geplant funktionieren würde.


    Gruß,

    Christoph