gebuchter Internationaler Flug am 2.12.21 nach Galapagos wurde durch Airline gecancelled

  • Hallo Community

    Mein Problem: Ich bekam heute den 4.9.21 von Travelstart die Info per email erhalten das mein Flugarrangement von der Airline ANNULIERT wurde. (FRA-Madrid-Guajaquill mit Iberia, von Guayaquill nach Baltra mit Latam Airlines und das gleiche dann auch zurück). Mir wird in Englisch angedroht wenn ich mich nicht nach 5 Tagen bei Travelstart (also Termin Ultimo 8.9.21) mit einer Entscheidung melde dann bekomme ich keine "Compensation". Der Service von Travelstart soll mich zudem 30€ kosten.

    Ich habe über Travelstart.de via Swoodoo im Internet am 3.Juni 2021 einen Hin und Rückflug Businessclass zum Preis von 2469,99€ mit Iberia nach Galapagos gebucht. Hinflug am 2.12.21 von Frankfurt nach Madrid. Dann Hotelübernachtung in Madrid Hilton Airport, Weiterflug am 3.12.21 von Madrid nach Guayaquill Equador, Zwischenlandung mit Übernachtung im Radisson Hotel und am 4.12.21 Weiterflug nach Baltra Galapagos. Gesamtreisezeit mit den 2 Stopovers 52 Stunden. Von Galapagos sind verschiedene Hotels und 2 Schiffstouren fest gebucht und nicht retunierbar. Am Sonntag den 19.Dezember geht mein Rückflug von Galapagaos Baltra um 12.17 mit Ankunft am Montage den 20.12.21 nach ca. 24 Stunden in Frankfurt/M zu Ende.

    Was soll ich nun machen? Ich habe mein ganzes Programm geplant und schon eine 5 stellige Eurosumme bezahlt.

    Das email kann ich als Anlage nicht hochladen deshalb hier reinkopiert.

    Gruß Frank 8|

    Hi Frank Horst,


    Your flight(s) for booking SDQ6YH has been cancelled by the airline. Unfortunately, you will not be able to travel as planned.


    We can apply for a refund from the airline on your behalf. If the airline approves the refund, we will repay the refundable amount once received from the airline minus our assistance fee. The refund amount will be returned to your original form of payment. Please note that add-on services in your booking may not be refundable. Let us know if you want our assistance by replying to this email.


    Our assistance fee is 30 EUR. For more information about our fees and your consumer rights under Regulation (EC) no. 261/2004, please see our Terms and Conditions and our FAQ. Note that our fees are non-refundable.


    Please reply to this email. You must respond within 5 days of receiving this email or 5 days before departure, whichever is earliest, to ensure your ticket is not labeled as no-show, which would mean no compensation other than taxes.


    The airlines change their rules and policies constantly, and some airlines have suspended their operations. For more detailed information about your flight options, please visit the airline’s website. If your preferred choice is no longer offered by the airline once we receive your payment, we will contact you before proceeding.


    Travelstart is an intermediary of flight tickets meaning that we are not in a position to confirm any refund or processing time. We are limited to mediate the information we receive from the airline. We will contact you as soon as we have information from the airline on your request, and we will do all we can to handle your case as soon as possible.


    Kind regards,

    Harmeet S

    Travelstart


    Gotogate / Gotogate International AB, Box 1340, SE-751 43 Uppsala, Sweden. Corp. ID no. 556538-1265, VAT no. SE556538126501

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  • Wenn Du die anderen Sachen nicht als Pauschalreise mit dem Flug gebucht hast, ist das leider Dein Pech. Du kannst versuchen irgendwie anders dahin zu kommen, oder die anderen gebuchten Sachen auf Kulanz zu verschieben oder zu stornieren. Das würde ich sehr freundlich und unter Schilderung der Situation versuchen.

  • Ergänzung: Die Compensation für den gebuchten Flug würde ich sofort beantragen. Ob die 30 EUR Service-Gebühr rechtens sind weiß ich nicht, aber auch egal wenn du wenigstens den restlichen Flugpreis zurück erhältst.


    Wenn sich Hotels und Kreuzfahrten nicht auf eine Verschiebung oder Stornierung einlassen würde ich die Buchungen erst mal stehen lassen, in der Hoffnung dass die Kreuzfahrten auch noch gecancelt werden oder sich die Policies in den nächsten Monaten noch zu Deinen Gunsten ändern.


    Du bist mit der Situation schon gestraft genug, aber als Lehre daraus für andere Leser muss man sagen: Es ist keine gute Idee mitten in einer weltweiten Pandemie eine so komplexe Reise zu buchen, und das dann auch noch ohne Storno-Möglichkeiten.

  • Ergänzung: Die Compensation für den gebuchten


    Du bist mit der Situation schon gestraft genug, aber als Lehre daraus für andere Leser muss man sagen: Es ist keine gute Idee mitten in einer weltweiten Pandemie eine so komplexe Reise zu buchen, und das dann auch noch ohne Storno-Möglichkeiten.

    Völlige Zustimmung!


    Hinsichtlich der Servicegebühr, die vom (Online-)Flugvermittler erhoben wird, gibt es hier einen interessanten Artikel: https://www.cmshs-bloggt.de/co…er-buchung-erhoben-haben/

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Zur allgemeinen Info Ich habe selbst dieses Problem gelöst. Ich konnte nach der ersten Konfrontation mit so einer Sache über den Telefonsupport (nur in Englisch) von Travelstart mein Ticket zurückgeben und abzüglich der Servicegebühr von 30 Euronen bekomme ich via Iberia als Fluglinie über Travelstart den bezahlten Preis über das Ausgangskonto demnächst retour. Ein neuer Flug konnte gebucht werden. Diesmal aber mit den zuverlässigen Holländern mit KLM Airline.

    Mit den 3 Kommentaren hier konnte ich nicht viel anfangen.


    "Du bist mit der Situation schon gestraft genug, aber als Lehre daraus für andere Leser muss man sagen: Es ist keine gute Idee mitten in einer weltweiten Pandemie eine so komplexe Reise zu buchen, und das dann auch noch ohne Storno-Möglichkeiten".


    Nächstes Mal poste ich nix mehr in eine Community...

    Es war das erste Mal in zig Jahren wo mir eine Airline eine Annulierung präsentierte;

    Gottseidank kann ich mir immer nach Bewältigung des ersten "auftauchenden Ärgernisproblems" selbst helfen. Komme in der Welt rum... uuund werde es auch weiter schaffen Probleme zu lösen.

    Vielleicht war aber dieses Ereignis für andere geneigte Leser mal interessant gewesen und hoffe zugleich, das sowas anderen Leuten nicht passiert mit einer Annulierung konfontiert zu werden.

    (In meinem Fall Nicht Coronabedingt; Das hängt mit unzuverlässigen Spanischen Airlines zusammen, wie mir andere Leute mir jetzt bestätigten und Ich zugleich auch meine Erfahrungen mal mit dieser Airline gemacht haben.)

    Das schwedische Reisebüro hat mir jedenfalls weitergeholfen auch wenn ich 1 Stunde in der Warteschleife war und 3 x weiterverbunden wurde.

    Ich wünsche Ihnen allen keine Probleme für die Zukunft und freue mich aber auf meinen Galapagos Adventuretrip und Grüße hiermit den Rest der Welt.

    Ticket kann geschlossen werden

  • 1.

    Es ist schade, dass du mit den Antworten recht wenig anfangen konntest. Zu meiner Antwort nochmal zur Erläuterung. Der EuGH hat ein Urteil zur Erstattbarkeit von Servicegebühren des Reisebüros gefällt. Den Kommentar dazu hatte ich verlinkt, da dass Urteil äußerst zweideutig ist und erst durch die Unterinstanzen mit Leben erfüllt werden muss.

    2.

    Dass du hier einen Erfahrungsbericht mit einer Rückmeldung eingestellt hast, freut mich. Die machen die wenigsten.

    3.

    ich freue mich, dass du das Problem letztendlich lösen könntest und wünsche einen schönen Urlaub.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Schlesinger  FinanzPanda & Community & geneigte Leser des Finanztip Forum


    Update zu Travelstart über Internetplattform http://www.swoodoo.com


    Ich habe ordnungsgemäß meine Rückerstattung von Iberia via Travelstart erhalten und war gerne bereit die 30€ Gebühr hierfür zu zahlen.

    Ich kann Travelstart weiterempfehlen da es sich um ein seriöses Internet Reisebüro mit kostenfreier Deutscher Hotlinenummer handelt.


    Den Service von der Fluggesellschaft Iberia trotz deutscher Rufnummer kann ich nach meiner persönlichen Erfahrung nur mit Null von 10 Punkten beurteilen.


    Anhand zwischenzeitlicher Feedbacks und Erkenntnisse von anderen Quellen, lassen sich andere Fluggesellschaften/Reisebüros zum Teil erheblich mehr Zeit mit Rückerstattungen!


    Für mich ist es mit der Ticketrückerstattung gut ausgegangen und Ich wünsche hier der Community für die Zukunft alles gute bei optimaler Gesundheit.


    Hasta la vista Finanztip Forum :)

  • 'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Ich habe ordnungsgemäß meine Rückerstattung von Iberia via Travelstart erhalten und war gerne bereit die 30€ Gebühr hierfür zu zahlen.

    1.

    Wir,müssen hier unterscheiden zwischen einer Servicegebühr, die beim Buchen eines Fluges vom Kunden als Belohnung für das vermittelnde (Online-)Reisebüro gezahlt wird. Ob diese von der Ariline erstattet werden muss, ist strittig. dies habe ich in einer Antwort in diesem Thread bereits gesagt.


    2..

    Dazu gibt es den Unterschied, dass viele (Online-)Reisebüros eine Gebühr für die reine Rückabwicklung bzw. die Rückleitung des Geldes von der Airline an den Kunden erheben. Genau diese Verfahrenweise ist aber unzulässig. Dazu:

    ‚LG Leipzig vom 8.04.2014 (08 O 1784/13)

    Ein Reisevermittler darf von seinen Kunden keine Bearbeitungsgebühren für die Stornierung, die Umbuchung oder den Nichtantritt einer Reise verlangen. Solche Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, entschied das Landgericht Leipzig nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die Unister GmbH, die unter anderem das Vermittlungsportal www.fluege.de betreibt.

    Laut „Umbuchungs- und Stornierungsbedingungen“ des Reisvermittlers mussten Kunden für jede nachträgliche Änderung einer Buchung bis zu 50 Euro Bearbeitungsgebühr pro Ticket zahlen. Kunden, die einen Flug nicht antraten, ohne Unister vorher zu benachrichtigen, sollten bis zu 100 Euro zahlen. Für die Stornierung von Flugtickets vor der Ticketausstellung wollte der Vermittler je nach Flugpreis ebenfalls bis zu 100 Euro kassieren.

    Das Landgericht Leipzig erklärte all diese Gebühren für unzulässig. Kunden haben ein gesetzliches Recht darauf, einen gebuchten Flug zu stornieren. Die Abwicklung einer Stornierung inklusive der Erstattung ersparter Aufwendungen ist deshalb eine Tätigkeit, zu der eine Fluggesellschaft oder ein Reiseveranstalter als Hauptvertragspartner des Kunden ohnehin verpflichtet sind. Dafür dürfen sie kein gesondertes Entgelt verlangen. Das gilt nach Auffassung der Richter genauso für einen Reisevermittler, wenn dieser die Abwicklung für die Fluggesellschaft oder den Reiseveranstalter übernimmt.‘ Quelle: https://www.vzbv.de/urteile/re…e-stornogebuehr-verlangen

    Und das Urteil hier im Volltext: https://www.vzbv.de/sites/defa…_Leipzig_08_O_1784_13.pdf

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)