Hallo,
ein Verwandter bat mich um Rat.
DEBEKA Riesterrentenversicherung Klassisch
Abschluß 2011
Garantiezins 2,25%
Es wurden 2 Erhöhungen im Laufe der Jahre durchgeführt.
in den Allg. Bedingungen ist ausgeführt. "Die Erhöhung des Eigenbeitrages bewirkt eine erhöhte Versicherungsleistung . ... berechnet nach dem zum jeweiligen Erhöhungstermin gültigen Tarif."
De facto wurden die 2 Erhöhungen nur mit 0,9% und 0,25% durchgeführt, anstelle ursprünglich 2,25%.
Ist das so korrekt, inkl. Rechtsprechung?