Hallo und bitte Eure Antwort
"Der Arbeitnehmer wird für einem befristeten Arbeitsvertrag im Rahmen eines Leiharbeiterverhältnisses und im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung bei Kunden (Entleihern)an verschiedenen Orten eingesetzt.
Das Arbeitsverhältnis ist auf Wunsch des Arbeitnehmers befristet geschlossen. Erste Tätigkeit ist der Sitz der Arbeitgeberin."
Meine Wohnung ist nicht der Sitz der Arbeitgeberin. Ich fahre von meiner Wohnung zu den verschiedenen Einsätzen. Ein Einsatz etwa 2-4 Wochen. Fahre zum Wochenende meistens nach Hause.
Kann ich immer das km Geld beim Finanzamt geltend machen? Die Verpflegungspauschale wird ja anerkannt.
Vielen Dank für Euer Wissen
Nora