km Geld

  • Hallo und bitte Eure Antwort


    "Der Arbeitnehmer wird für einem befristeten Arbeitsvertrag im Rahmen eines Leiharbeiterverhältnisses und im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung bei Kunden (Entleihern)an verschiedenen Orten eingesetzt.

    Das Arbeitsverhältnis ist auf Wunsch des Arbeitnehmers befristet geschlossen. Erste Tätigkeit ist der Sitz der Arbeitgeberin."


    Meine Wohnung ist nicht der Sitz der Arbeitgeberin. Ich fahre von meiner Wohnung zu den verschiedenen Einsätzen. Ein Einsatz etwa 2-4 Wochen. Fahre zum Wochenende meistens nach Hause.

    Kann ich immer das km Geld beim Finanzamt geltend machen? Die Verpflegungspauschale wird ja anerkannt.

    Vielen Dank für Euer Wissen

    Nora

  • Hallo Nora,

    vermutlich wirst du hier keinen Steuerberater finden. Daher empfehle ich dir einen Lohnsteuerhilfeverein aufzusuchen (günstiger als Steuerberater).

    Meine Meinung als "fortgeschrittener Halbwissender" ist, dass du die km in der Steuererklärung angeben kannst (keine Steuerberatung).

  • Vielen Dank, Perlentaucher,

    hätte ja sein können, dass sich eine winzige Perle findet.?

    Ist sehr freundlich? und nachdem ich schon den Lohnsteuerhilfeverein angeschrieben hatte ohne rechte Auskunft werde ich doch den Steuerberater brauchen.

    Recht herzliche Grüße

  • Herzlichen Dank?? Thebat,

    darf ich nochmal nachhaken mit der ersten Tätigkeitsstätte? (nur wenn möglich!!)

    Der Sitz der Firma ist in Berlin und ich starte immer aus München zu einem Einsatz und zurück.

    Nie nach Berlin.

    Gruß Nora.