Mietwagen sixt, Forderung zu Kratzer der vorher schon da war

  • Hi zusammen,

    mir wird ein Kratzer in einer Felge beim Mietwagen (Sixt/Spanien) angehängt. Kratzer war schon da, hatte ich erst später gesehen aber ist zum Glück einigermaßen gut auf den Fotos zusehen die ich vorm losfahren gemacht habe.

    Vollkasko ohne selbstbeteiligung, reifen und glas idiotischer Weise nicht mit drin.

    Frage 1: ist Felge teil des Reifens oder ähm des Autos?

    Frage 2: Bild mit Schaden zuschicken und sagen war schon so oder besser gar nichts schicken und sie auffordern nachzuweisen das ich das war (Schadensforderung kam erst wochen später)? Auto war so geparkt das die betroffene Felge schlecht zu sehen war und dunkel, daher gehe ich von Absicht aus.

  • Hi Pablo,


    keine rechtlich sichere Beurteilung, nur ein Gefühl:


    Ich würde Sixt bitten zu beweisen, dass du den Kratzer verursacht hast.

    Wenn überhaupt was kommt, kannst du auf den Zeitraum zwischen Rückgabe und Schadensmeldung verweisen und das Foto vorlegen.


    Ein Auto ist aus meiner Sicht ein Gebrauchsgegenstand und Kratzer auf Felgen sind so alltäglich wie Steinschläge in der Scheibe. Das lässt sich bei bestimmungsgemäßer Nutzung des Autos nicht vermeiden, daher muss das in den Mietkosten enthalten sein.

    Für mich wäre die Felge Teil des Autos. Reifen ist nur das "schwarze Gummiding" auf der Felge ;-).

  • Was sagt das Rückgabeprotokol?

    Im Rückgabeprotokoll steht der Schaden, im Annahmeprotokoll standen nur andere Schäden. Dieses mussten wir unterschreiben bevor wir den Schlüssel bekommen und in einem weit entfernten Parkhaus ohne Personal das Auto sehen konnten. Wir haben den fehlenden Schaden im Protokoll nicht ergänzen lassen da wir ihn erst später unter besser beleuchteten Umständen entdeckt haben.

    Auf meine Erläuterung das der Schaden schon vorher da war und wir dies beweisen können mit einem Foto kam jetzt trotzdem die Schadensforderung. Was nun? Vielen Dank schonmal für eure Tipps

  • bzw. genauer: ich habe den Wagen im selben Zustand wie vorher abgegeben und kann dies mit den Fotos beweisen

    Dann ist doch alles super. Würde das nochmal eindringlich formulieren und ansonsten solltest du vor dem Amtsgericht ja ziemlich gute Karte haben.

  • Kann man auf den Fotos das Parkhaus vom Mietfirma erkennen? Das würde den Beweis noch vereinfachen.

    Eine andere Möglichkeit wäre, die Zahlung bei der Kreditkartengesellschaft zurückbuchen lassen. Allerdings habe ich keine Ahnung, was für folgen für den Streit das haben würde.

  • Kann man auf den Fotos das Parkhaus vom Mietfirma erkennen? Das würde den Beweis noch vereinfachen.

    Eine andere Möglichkeit wäre, die Zahlung bei der Kreditkartengesellschaft zurückbuchen lassen. Allerdings habe ich keine Ahnung, was für folgen für den Streit das haben würde.

    Das würde ich lassen. Meines Wissens zieht Sixt, zumindest in Deutschland, keine Forderungen für Schäden einfach so per Kreditkarte ein. Stattdessen gibt's eben die "nette" Post vom Schadenservice aus Rostock.


    Ansonsten würde ich die Rückrage stellen,

    - wann

    - wo

    - durch wen

    der angeblich von dir verursachte Schaden festgestellt wurde. Wenn sich hier Ungereimtheiten ergeben oder die zeitliche Differenz zur Abfrage zu groß ist, wäre das noch mal ein weiteres Ass im Ärmel. Denn du haftest nicht für Schäden, die möglicher Weise nach der Rückgabe erfolgt sind. Aber wenn du eh schon beweisen kannst, dass der Schaden bei der Übergabe vorhanden gewesen sein muss, dann kannst du das erstmal so stecken lassen.

  • Danke euch für den Rat. Ich hatte damals zusätzlich mal die kostenlose Rechtsberatung bei einem der von Finanztip empfohlenen Dienstleister angefordert. Die hatten auch empfohlen einfach schriftlich zu widersprechen und auf die Fotos zu verweisen. Es kamen noch ca. 5x böse Emails, inklusive Drohung mit Inkassounternehmen. Ich habe jedesmal das gleiche geantwortet und irgendwann kam nichts mehr. Bin jetzt recht optimistisch, dass sie aufgegeben haben.


    Also immer fleissig Vorher und Nachher ausführlich Fotos machen. Einfach alles Fotografieren, nicht nur die Schäden die man selbst entdeckt.

  • Also immer fleissig Vorher und Nachher ausführlich Fotos machen. Einfach alles Fotografieren, nicht nur die Schäden die man selbst entdeckt.

    Dies ist richtig und hast Du auch gut gemacht. Ich habe eine Seite von der Verbraucherzentrale Berlin gefunden, Stand 15.04.2021, wo unter anderem steht:

    Prüfung auf Schäden vor Fahrtantritt ratsam


    Die Geschäftsbedingungen der Anbieter schreiben es in der Regel vor, dass sich Mieter vor Fahrtantritt vergewissern müssen, inwieweit das Auto Schäden aufweist. „Wer beispielsweise einen Lackschaden findet, sollte diesen dokumentieren und dem Unternehmen vor dem Losfahren melden. Damit werden Unannehmlichkeiten schon im Vorfeld vermieden. Generell ist es ratsam, Fotos vor dem Fahrtantritt zu machen“, so Josephine Frindte, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Berlin.

    https://www.verbraucherzentral…nsersatzforderungen-59229


    Ich habe hieraus nochmals den folgenden Satz hervorgehoben und dieses auch in der Tat umzusetzen, auch wenn es zeitaufwendig ist:

    „Wer beispielsweise einen Lackschaden findet, sollte diesen dokumentieren und dem Unternehmen vor dem Losfahren melden.