Guten Morgen,
nachdem ich mich mittels "Musterbrief" an meine Sparkasse gewandt habe, um die Bearbeitungsgebühr für das Darlehen zur Finanzierung meines Eigenheimes zurück zu erhalten, habe ich folgendes zur Antwort bekommen:
...Die Gebühr bezieht sich auch das damals vereinbarte Sondertilgungsrecht (jährl. max. 5000 €) und sei daher nicht zu erstatten...
'Ich kann mich erinneren, dass bei Abschluss des Darlehens 1 % Bearbeitungsgebühr für die Einräumung des Sondertigungsrechtes erhoben wurde. Kann man diese wirklich nicht zurückforden, oder hofft die Sparkasse, dass ich das einfach mal so hinnehme???
Lieben Gruß
Claudia