Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr für Sondertilgungsrecht???

  • Guten Morgen,


    nachdem ich mich mittels "Musterbrief" an meine Sparkasse gewandt habe, um die Bearbeitungsgebühr für das Darlehen zur Finanzierung meines Eigenheimes zurück zu erhalten, habe ich folgendes zur Antwort bekommen:


    ...Die Gebühr bezieht sich auch das damals vereinbarte Sondertilgungsrecht (jährl. max. 5000 €) und sei daher nicht zu erstatten...


    'Ich kann mich erinneren, dass bei Abschluss des Darlehens 1 % Bearbeitungsgebühr für die Einräumung des Sondertigungsrechtes erhoben wurde. Kann man diese wirklich nicht zurückforden, oder hofft die Sparkasse, dass ich das einfach mal so hinnehme???


    Lieben Gruß
    Claudia

  • Hallo,


    ich habe von meiner Bank die gleiche Antwort erhalten.


    Laut einem Artikel im Internet scheint diese Gebühr tatsächlich rechtens zu sein, da sie nicht unter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen fällt. Sie wurde also individuell mit der Bank vereinbart und dagegen kann man dann gerichtlich nichts machen.


    Für uns beide wohl blöd gelaufen!


    Falls Du was anderes liest oder hörst, sage mir doch bitte bescheid!


    Liebe Grüsse
    Nicole

  • Hallo,


    in meinen Verträgen bezieht sich die Bearbeitungsgebühr aber nicht auf das Sondertigungrecht! Es steht bezgl. der Gebühren unter dem Punkt Darlhenskosten lediglich: Die Sparkasse erhebt eine einmalige Bearbeitungsprovision von ... EUR.


    Die Sondertigung findet sich unter besondere Vereinbarungen, ohne jeden Hinweis auf eine anfallende Gebühr...


    LG