Zuwendungsnießbrauch für studierendes Kind - Finanzierung Studium

  • Hallo zusammen,


    ich habe gerade von der Möglichkeit erfahren, über den Zuwendungsnießbrauch für studierendes Kind quasi das Studium mittelbar mitfinanzieren kann. Wir haben vor ein paar Jahren eine kleine ältere Wohnung (- keine Abschriebungen mehr -) geerbt und werden die Miete für das Studium eines Kindes mitheranziehen. Jetzt habe ich gelesen, dass man auch die Mieteinnahmen über den Zuwendungsnießbrauch an das Kind quasi aus seiner eigenen Steuererklärung "rausbekommt". Das Kind müsste dann die Miete versteuern, wobei wegen des fehlenden sonstigen Einkommens hier dann keine Steuer anfällt.


    Das fände ich Top und würde die Familienkasse entlasten. Allerdings habe ich auch mitbekommen, dass man den Nießbrauch a) über Notar vereinbaren / verschriftlichen und b) im Grundbuch eintragen sollte. Da ich nicht weiß, was das kostet, frage ich mich nun, ob sich das überhaupt rechnet.


    Kennt jemand das Vorgehen allgemein und hat es schon einmal angewendet? Gibt es da besondere Risiken?

    Und weiß, jemand, ob das wirklich über Notar und Grundbuch laufen muss bzw. wie teuer das wird?


    Vielen Dank Euch!!


    Gruß

    B.

  • ... müsste alles gehen ... weiß jemand, ob man den Nießbrauch auch wieder rechtzeitig zurücknehmen kann, sofern wider Erwarten größere Investitionen für die schon etwas ältere Wohnung anstehen?