Müssen verwitwete Stiefeltern für Beerdigung der Stiefkinder zahlen

  • Hallo,

    eine Frage, auf die ich im Internet keine Antwort finden konnte.


    Müssen Stiefeletern für die Beerdigung des angeheirateten Stiefkindes aufkommen? In diesem speziellen Fall ist das Stiefelternteil verwitwet, es gibt also gar kein Verwandtchaftsverhältnis mehr mit dem Stiefkind, erst recht keine leibliche Verwandtschaft. Falls das wichtig ist: das Stiefkind hat in diesem Fall gar keine leiblichen Eltern mehr, nur Geschwister.


    Über einen Tipp wäre ich sehr dankbar.

    Viele Grüße

  • Hallo Carol_Beer,


    es wundert mich zwar, dass Sie bei Ihrer Internetrecherche nichts gefunden haben, aber hier mein Ergebnis (keine Rechtsberatung).


    Ausgangspunkt § 1968 BGB „Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.“


    Die Aussage ist in ihrer Schlichtheit selbsterklärend.


    Wenn kein Erbe vorhanden oder die Erbmasse überschuldet ist, regeln die Bestattungsgesetze der Länder die Kostentragungspflicht für die Bestattung nach dem Verwandtschaftsgrad. Suchen Sie sich das Bestattungsgesetz des Bundeslandes, in dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Ich habe mir einmal beispielsweise die Regelung für Sachsen angesehen, da taucht das nicht adoptierte Stiefkind nicht auf, sehr wohl aber die Geschwister.


    Gruß Pumphut

  • Hallo Pumphut,

    vielen Dank für die schnelle Antwort. :) Allerdings ist das Bestattungsgesetz (in diesem Fall NRW) an dieser Stelle aus meiner Sicht sehr unpräzise:


    "(1) Zur Bestattung verpflichtet sind in der nachstehenden Rangfolge Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder (Hinterbliebene). Soweit diese ihrer Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, hat die örtliche Ordnungsbehörde der Gemeinde, auf deren Gebiet der Tod eingetreten oder die oder der Tote gefunden worden ist, die Bestattung zu veranlassen."


    Der Begriff Eltern wird hier nicht weiter erklärt. Nur leibliche Eltern? Auch Adoptiveltern? Auch Stiefeltern, und auch Stiefeltern, wenn die Kinder bei Heirat bereits über 18 waren? Im konkreten Fall ist es letzteres, daher gehe ich davon aus, dass die Bestattung nicht vom Stiefelternteil zu zahlen wäre. Umgekehrt ist es (aus meiner Laiensicht) auch so, dass Stiefkinder von Stiefeltern nicht automatisch erben und dass sie als "nicht verwandt" angesehen werden. Aber ganz sicher bin ich mir nicht damit..


    Viele Grüße,

    Carol_Beer

  • Hallo Carol_Beer,


    eigentlich haben Sie schon alles selbst festgestellt. Woher Ihre Unsicherheit? Um Sie noch etwas zu unterstützen: Im Duden werden Eltern definiert:

    • „Personen, von denen ein Kind unmittelbar leiblich abstammt.“
    • „Personen, die einem Kind, z.B. durch Adoption, rechtlich zugeordnet sind oder die langfristig die Fürsorge für ein Kind übernehmen.“

    Nach Ihren Erläuterungen sind Sie weder leibliches Elternteil noch haben Sie das Kind adoptiert.


    Ob der letzte Teil (langfristige Fürsorge) auch in das Zivilrecht eingegangen ist, möchte ich bezweifeln. Aber selbst wenn, dürfte eine Aufnahme eines bereits volljährigen Kindes des Ehepartners in die „Familie“ nicht dem Kriterium der langfristigen Fürsorge entsprechen.


    Das inzwischen verstorbene Kind Ihres vorverstorbenen Ehepartners ist für Sie ein vollkommen fremder Mensch – zumindest im rechtlichen Sinn. Wie Sie auch richtig schreiben, gilt das auch für das Erbrecht. Nur durch ein Testament könnten Sie ggf. Erbe geworden sein.


    Falls Sie von Irgendjemandem wegen der Übernahme der Bestattungskosten bedrängt werden, können Sie entgegenhalten, Sie sind kein Elternteil.


    (Vorsicht, rechtliche Laienmeinung – keine Rechtsberatung.)


    Gruß Pumphut