Bearbeitungsgebühr zurückfordern eines Verstorbenen

  • Hallo zusammen,


    die Suche hat mich bisher nicht wirklich weiter gebracht und auch im Internet kann ich nichts passendes finden. Nun versuche ich hier mein Glück und hoffe mir kann jemand weiter helfen.


    Im Mai 2005 haben wir ein Neues Auto gekauft. Durch den Tip des Verkäufers haben wir das Fahrzeug auf meinen Opa bestellt und zugelassen, da wir durch seine GdB viel Prozente bekommen haben. Wir haben zusammen im Haus gewohnt und auch durch uns gepflegt wie es soweit war.


    Die ganze Finanzierung ging über mein Konto, sprich die Raten, Anzahlung usw. habe ich geleistet. Mein Opa ist im Jahr 2006 gestorben. Ich war sein Erbe und hatte auch von ihm eine Generalvollmacht, die für Vertragsangelegenheiten usw. gegolten hat, auch über den Tod hinaus!


    Da bei Vertragsabschluss eine Bearbeitungsgebühr verlangt wurde, stellt sich mir nun die Frage ob ich diese zurück fordern kann. Die Generalvollmacht und den Erbschein habe ich noch.


    Vielen Dank!

  • Hallo @Rotti75


    Ich meine, dass hier an anderer Stelle schon einmal über die Erbsituation bei den Kreditgebühren gesprochen wurde und der allgemeine Konsens war, dass man Anspruch darauf hat.


    Haben Sie denn noch Gebühren ab 2012 gezahlt? Diese können Sie anteilig zurückfordern.

  • Hallo,


    die Gebühren bzw. Raten wurden von 5/2005 bis 10/2008 bezahlt. Danach hatte ich das Fahrzeug übernommen da die Finanzierung über die Auto Bank Vertragsgemäß beendet war.