Mehr schenken?

  • Hallo liebe Community. Ich habe gehört, dass es möglich ist, den Freibetrag von 400.000€, welche man innerhalb von 10 Jahren an die Kinder schenken darf, zu verdoppeln. Stimmt das? Das ganze nennt sich wohl "Güterschaukel" und funktioniert so:


    Mein Ehemann und ich leben in einer Zugewinngemeinschaft, das ganze Kapital liegt bei ihm, im Falle einer Scheidung wird dann nach den Regeln der Zugewinngemeinschaft wieder aufgeteilt (ich habe bspw. 0 und er summe X, ich kriege X:2 von allem, was nach Schluss der Ehe erwirtschaftet wurde). Nun ist es auch möglich, ohne Scheidung den Güterstand zu trennen. Von Zugewinngemeinschaft auf Gütertrennung. Dann darf man wohl auch die Vermögenswerte verschieben. Mein Mann verschiebt Vermögen in Höhe von 400.000.€ auf mich, er schenkt den Kindern 400k, ich schenke den Kindern 400k und danach wechseln wir den Güterstand wieder zu einer Zugewinngemeinschaft.


    Hat jemand von euch hiermit schon Erfahrungen gemacht und besteht da für mich oder uns irgendein Risiko, welches wir aktuell nicht sehen?

  • Ein Problem dürfte sein, dass die Finanzämter ja auch nicht blöd sind. Sprich, wenn Ihr die Güterstandschaukel nur nutzt um Euren Kindern die Erbschaftssteuer zu 'ersparen', wird das Finanzamt ziemlich entsprechend dagegen vorgehen und das so nicht akzeptieren.


    Da würde ich mich da an die entsprechenden Spezialisten in diesem Bereich wenden. Gibt ja genug Steuerfachleute/Rechtsanwälte, die entsprechende Dienstleistungen anbieten.