Welches Einkommen zählt bei der Berechnung der großen Witweenrente

  • Guten Tag,

    ich bin 70 Jahre und war bis 31.03.2020 selbständiger Transportunternehmen. Das Unternehmen habe ich zum 31.03.2020

    abgemeldet. Ab 01.04.2020 arbeite ich bei einer Firma als Kraftfahrer. Laut beim Finanzamt vorliegender EÜR hatte ich mit

    meinem Transportunternehmen einen Verlust von € 10040,00. Als Kraftfahrer verdiente ich ab 01.04.-31.12.2020 €23.355,00.

    In diesem Betrag sind steuerfreie Verpflegenszuschüsse von € 3234,00 enthalten.

    Zusätzlich bekomme ich auch eine Rente von brutto 660,97. Meine Ehefrau verstarb 2019.Die Witweenrente wurde mir

    ab 01.07.2021 nicht mehr gezahlt. Die Rentenversicherung ging aber nur von meinem Einkommen ab 01.04.2020 mit 23.355,00 € vor und zwar für 9 Monate. Der Verlust vom 01.01.-31.03.2020 in Höhe € 10040,00 sowie die Verpflegungszuschüsse von

    € 3234,00 wurden nicht berücksichtigt. Ist die Berechnung der Rentenversicherung zur ganzen Kürzung berechtigt.

    Begründung: Die Witweenrente würde betragen € 548,04. Die Rente ist nicht zu zahlen weil das anrechenbare Einkommen von € 587,73 höher ist als die monatliche Rente.