KVdR und Ex-Soldat

  • Moin,

    soweit ich verstanden habe, kann in die KVdR aufgenommen werden, wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu 90% gesetzlich versichert war ( 9/10-Regelung, § 5 Abs. 1.11 SGB V ).

    Hat jemand Infos, wie ehemalige Berufssoldaten hier betrachtet werden? Ich konnte hier leider keine Infos finden und auch meine gesetzliche Krankenkasse konnte nicht weiterhelfen.

    Berufssoldaten sind während ihrer Dienstzeit durch die freie Heilfürsorge nicht krankenversicherungspflichtig. Wie wird diese Zeit für die Berechnung der Aufnahmeberechtigung in die KVdR betrachtet?

    Wenn ein Berufssoldat nach 20 Jahren aus dem Dienst ausscheidet und noch 25 Jahre bis zum Eintritt in die gesetzl. Rente arbeitet, müsste die 9/10-Regelung erfüllt sein. Oder habe ich falsch gerechnet? Oder ist die Zeit des Berufssoldatentums irrelevant?

    Danke für Infos sagt

    Alabama

  • Hallo.


    In dem Zeitraum liegt keine gesetzliche Krankenversicherung vor, zählt also als Lücke für die 9/10.


    Wenn das Erwerbsleben (erste Erwerbstätigkeit bis Stellung Rentenantrag) 50 Jahre umfasst, dann schaut man sich die letzten 25 Jahre an. Diese müssten zu 22,5 Jahren entsprechend belegt sein. Man müsste also früh genug (wieder) Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse (bzw. mitversichert) worden sein, um in die KVdR aufgenommen werden zu können.