Fonds Alt-Bestand vor 2009

  • Ich habe in meinem Depot einen ausschüttenden Rentenfond, den ich vor 2009 geschenkt bekommen habe. Den Einstandskurs des Vorbesitzers kenne ich nicht. Bei Verkauf heute berechnet die Bank einen fiktiven Gewinn (Kurswert zum 31.12.2017 x 30% plus Gewinn nach 2018 ) als Basis für die Abgeltungssteuer.

    Nach meiner Kenntnis sind Kursgewinne von Alt-Bestands-Fonds jedoch bis 31.12.2017 steuerfrei zu stellen und zwar unabhängig davon, ob der ürsprüngliche Kaufpreis bekannt ist oder nicht.

    Was ist steuerlich korrekt und wie kann man gegebenfalls gegen das Procedere der Bank angehen?

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  • Hallo Peusebio , willkommen im Finanztip-Forum.


    Warnhinweis: keine Steuerberatung.


    Zur Thematik s. hier https://www.finanztip.de/index…teuerreformgesetz/#c66959


    Sofern der Fonds vor 2009 im Depot war müsste die Bank ihn mMn mit dem Anschaffungswert 0 dokumentieren und zum 31.12.2017 den fiktiven Gewinn auf 0 setzen. Sofern der Fonds erst danach eingeliefert wurde ist das Vorgehen der Bank mMn korrekt, da es keinen Nachweis über Anschaffungsdaten gibt und damit die Ersatzbemessungsgrundlage greift.


    Was sagt denn die Bank, warum sie die Ersatzbemessungsgrundlage anwendet, sofern der Fonds vor 2009 eingeliefert wurde?


    Nur mal so am Rande: der Wertzuwachs ab 2018 würde mMn - sofern der Fonds vor 2009 eingeliefert wurde - unter den Freibetrag von 100 T€ fallen.

  • Hallo Kater.Ka,

    Die Fond-Papiere mit Zinskupons wurden mir 1995 (in Papierform für Tafelgeschäfte) geschenkt und 2010 ins Depot genommen. Den Anschaffungskurs oder das Anschaffungsdatum kenne ich natürlich nicht. Der Fonds war also vor 2009 in meinem Besitz.

    Reicht es nicht aus, wenn ich das belegen kann, um die Steuer zu vermeiden? Oder habe ich schlechte Karten?

  • Zunächst ist mMn damit das Verhalten der Bank in Ordnung, da sie ja nicht beurteilen kann, ob die Papiere tatsächlich vor 2009 in Deinem Besitz waren.


    Beim Finanzamt kann man sich die Steuer zurückholen, wenn man den Besitz vor 2009 glaubhaft machen kann, z.B. durch die Schenkungssteuererklärung. Ansonsten ist es schwierig. Gibt es ggf. auf den Namen lautende Belege der Couponeinlösung, Angaben in alten Steuererklärungen oder sonst irgend ein Papier mit einer eindeutigen Aussage?

  • Habe schon nach einem konkreten Beleg gesucht. Die Schenkung liegt aber schon zu lange zurück und ich habe von den Kuponeinlösungen keine Belege mehr. Ich habe nur eigene Aufzeichnungen (excel-Datei) über meinen WP Bestand - Bank und Safe - für 2001. Ich fürchte, das wird nicht reichen.

  • Noch eine Frage zum Alt-Bestand Habe einen ausländischen thessaurierenden Rentenfond im Bestand (geerbt). Ist der gesamte Kursgewinn bis 31.12.2017 steuerfrei?

    Übrigens, vielen Dank für die bisherigen Infos!


    Peusebio

  • Dazu am besten eine Steuerbroschüre einer Fondsgesellschaft aus 2018 im Internet suchen, die DWS ist da eine gute Adresse.


    Ansonsten bin ich mir unsicher. Im engen Sinn der Frage mMn ja, allerdings waren die ausschüttungsgleichen Erträge bis Ende 2017 zu versteuern - das hat die Depotbank nicht gemacht. Nach dem Verkauf stehen diese aber auf der Jahressteuerbescheinigung und das FA prüft dies ggf. ob die Werte in der Vergangenheit angegeben wurden. Speziell bei einem Rentenfonds würde ich vermuten, dass die Masse des Kursgewinns aus derartigen Erträgen besteht. Zusätzlich gab es im Rahmen des fiktiven Verkaufs weitere Sachverhalte, die müsste die Depotbank berücksichtigt haben. Diese Daten findet man entweder bei der Fondsgesellschaft oder im Bundesanzeiger.