Guten Morgen zusammen,
im Rahmen meiner Scheidung wurde ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Dieser hat zur Folge, dass meine Versorgungsbezüge um den Betrag von x,- € je Monat ab dem Moment gekürzt werden, ab welchem ich Versorgungsbezüge erhalte.
Der errechnete Kapitalwert dieses Versorgungsausgleichs beträgt y,- € und könnte von mir in einer einmaligen Ablösesumme an die BANST-PT gezahlt werden. In der Folge würde ich die monatlichen Versorgungsbezüge ungekürzt erhalten.
Meine Frage lautet nun: Kann ich diese Ablösesumme, die ja letztlich meiner Alterssicherung dient, steuerlich z.B. als Sonderausgaben geltend machen, im Idealfall verteilt auf mehrere Jahre?
Mein Gedanke dabei ist, dass ich den Betrag y,- € aus versteuertem Einkommen aufbringe und später die ungekürzten Versorgungsbezüge voll versteuern müsste. Insofern doch eine „Doppelbesteuerung“ vorliegt. Oder habe ich hier einen Denkfehler?
Freue mich auf erhellende Beiträge
Viele Grüße aus Berlin
Peter