Kapitalwert des Versorgungsausgleich als Einmalzahlung steuerlich als Sonderausgaben absetzbar?

  • Guten Morgen zusammen,


    im Rahmen meiner Scheidung wurde ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Dieser hat zur Folge, dass meine Versorgungsbezüge um den Betrag von x,- € je Monat ab dem Moment gekürzt werden, ab welchem ich Versorgungsbezüge erhalte.


    Der errechnete Kapitalwert dieses Versorgungsausgleichs beträgt y,- € und könnte von mir in einer einmaligen Ablösesumme an die BANST-PT gezahlt werden. In der Folge würde ich die monatlichen Versorgungsbezüge ungekürzt erhalten.


    Meine Frage lautet nun: Kann ich diese Ablösesumme, die ja letztlich meiner Alterssicherung dient, steuerlich z.B. als Sonderausgaben geltend machen, im Idealfall verteilt auf mehrere Jahre?


    Mein Gedanke dabei ist, dass ich den Betrag y,- € aus versteuertem Einkommen aufbringe und später die ungekürzten Versorgungsbezüge voll versteuern müsste. Insofern doch eine „Doppelbesteuerung“ vorliegt. Oder habe ich hier einen Denkfehler?


    Freue mich auf erhellende Beiträge


    Viele Grüße aus Berlin

    Peter

  • Danke für die Rückmeldung, doch darum geht es m.E. nicht. Im Versorgungsausgleich aufgrund der Scheidung zahle ich als Ablösebetrag eine Einmalsumme an den Versorgungsträger, der im Gegenzug, beim Renteneintritt meiner Ex-Frau, einen monatlichen Betrag ergänzend zur eigenen Rente meiner Exfrau auszahlt.

    Dir Frage ist, ob ich diese Einmalzahlung an den Versorgungsträger als Sonderausgaben geltend machen kann.

  • Ohne diese Zahlung würde ein Teil der Anwartschaft abgetrennt und an die künftige Exfrau übertragen werden?

    Das Wiederauffüllen einer solchen Lücke wäre Altersvorsorgeaufwand. Wenn die Zahlung nun verhindert, dass diese Lücke erst entsteht, hätte dies dieselbe Wirkung und sollte aus meiner Sicht steuerlich ebenso berücksichtigt werden.

  • Von der Logik her müsste es so behandelt werden wie eine freiwillige Einzahlung in die Gesetzliche Rente. Frage 1: Klingt es nur logisch oder wird es auch tatsächlich so gehandhabt?


    An die jährliche Höchstsumme der Vorsorgeaufwendungen denken, wahrscheinlich wirst Du es aufteilen müssen. Frage 2: Kann man die Zahlung aufteilen?


    Und Frage 3 müsste eigentlich Frage 0 sein: Ist die Einzahlung in die Versorgungskasse die optimale Anlagemöglichkeit für Dein Geld in Deiner Situation? Da würde ich mich wie immer nicht an erster Stelle von vielleicht nur vermeintlichen steuerlichen Vorteilen leiten lassen. (Selbst wenn es mit der "steuerfreien" Einzahlung klappt - die Auszahlungen musst Du auf jeden Fall versteuern. Und zwar komplett, nicht nur die Gewinne.)


    Damit will ich überhaupt nicht gegen die Anlage sprechen. Ich finde z.B. die Risiko/Rendite-Kombination der GRV gerade für einen Sparer mit ansonsten viel ETF durchaus interessant; andere hier im Forum sehen das komplett anders.

  • Hallo zusammen und vielen Dank für Eure Überlegungen und Beiträge.

    Pantoffelheld hat ziemlich genau den Punkt mit seinen Fragen getroffen, nun brauchen wir "nur" noch die Antworten ;-).

    Zu Frage 3 bzw. 0: Meine Versorgungsbezüge werden ab dem ersten Bezugsmonat um den Betrag x aus dem Versorgungsausgleich gekürzt und dynamisch bei Versorgungs-(Pensions-)anhebungen ebenfalls erhöht. D.h., dass der Betrag, um den gekürzt wird, mit der Zeit ansteigt.

    Die einmalige Ablösezahlung soll also nicht "nur" steuerlich einen Vorteil bringen, sondern auch verhindern, dass im Verlauf der Abzug nicht steigt bzw. erst gar nicht abgezogen wird. Ich also die vollen (steigenden) Versorgungsbezüge erhalte.

    Ist das nachvollziehbar ausgedrückt?

  • Ja, schon. Aber Du musst es ja nicht so tun, sondern kannst die entstehende finanzielle Lücke auch mit einer anderen Geldanlage ausgleichen. Wenn die Versorgungskasse eine Rendite von beispielsweise 2 % bringt, eine klassische ETF-Aktien-Anlage aber 5-6 % erwarten lässt, dann könnte Dich das ins Grübeln bringen, denn diese "kleinen" Unterschiede summieren sich über die Jahre und durch den Zinseszins zu etlichen Tausendern.


    Aber vielleicht hast Du auch schon einen ETF-Sparplan am laufen und suchst nach einer sicheren Anlage zu Ausgleich. Oder solche Anlagen sind ganz generell nichts für Dich, weil Du mögliche zwischenzeitliche Verluste nicht ertragen kannst.


    Also was ich sagen will in einem Satz: Du kannst (musst?) die Zahlung in die Versorgungskasse mit allen anderen Geldanlagemöglichkeiten der Welt vergleichen, um entscheiden zu können, ob sie die richtige für Dich ist.

  • Vielleicht verstehe ich es nicht richtig oder ich habe mein Vorhaben falsch geschildert. Wenn ich die Ablösesumme in Höhe des Kapitalwertes nicht zahle, wird meine Pension um gut 400,- € gekürzt. Dieser Betrag wird auch dynamisiert, je nach Entwicklung des Lohnniveaus. Ich erhalte also knapp 5.000,-€ weniger Pension pro Jahr, steigend. Gleichzeitig muss ich natürlich Zinsen für den aufgenommenen Kredit zahlen. Dieser wäre aber nach < 20 Jahren getilgt.

    Wenn ich die Summe in ETFs anlege, müsste die Rendite doch mindestens 5% sein, damit es sich halbwegs lohnt, oder?


    Ich habe jetzt übrigens vom Finanzamt die Information, dass ich den Betrag als Werbungskosten geltend machen kann. Offen ist jetzt noch, ob ich, ähnlich eines Verlustvortrags, den Betrag auf die kommenden Jahre verteilen kann.