Dienstwagen ohne private Nutzung - steuerliche Behandlung

  • Moin,


    im Rahmen von Gehaltsverhandlungen (Bewerbung bei neuem AG) wurde mir ein Dienstwagen angeboten.

    Ich würde den PKW nur für Dienstreisen und Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte (ca. 5 KM) sowie Familienheimfahrten ( ca. 750 KM eine Strecke) nutzen. Für Privatfahrten habe ich meinen privaten PKW.


    Lt. Finanztip würde in dieser Konstellation weder die Ein-Prozent-Regel noch die 0,03% Regel (Zurechnung der Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte) zur Anwendung kommen. Wie müsste ich den Dienstwagen versteuern bzw. liegt hier ein zu versteuernder Geldwerter Vorteil vor? Die (sehr hilfsbereite) Dame aus der Lohnbuchhaltung meinte, ich müsste die 0,03% auf jeden Fall versteuern bzw. würde dieser geldwerte Vorteil von meinem Nettolohn abgezogen.


    Kann hier jemand Infos beisteuern? Nach meiner Internetrecherche scheint die Dame aus der Buchhaltung falsche Infos zu haben.


    Es bedankt sich und wünscht ein schönes Wochenende

    Alabama

  • Also ich finde im Internet nur Quellen, die besagen, dass man die 0,03% pro Entfernungskilometer bezahlen muss, wenn man mit dem Dienstwagen die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zurücklegen darf. Hier bei Finanztip scheint mir das etwas mißverständlich ausgedrückt. Da steht, dass man nichts für die private Nutzung versteuern muss. Dabei handelt es sich aber um die 1%.

  • Interessant, dass es auch diese Misch-Variante gibt. Ich kenne nur volle Privatnutzung oder ausschließlich dienstliche Nutzung und dann hast Du das Fahrzeug auch nur vor der Haustür stehen, wenn Du den Dienst auch dort beginnst.

  • die 0,03% pro Entfernungskilometer

    Die scheinen fest gebucht. Um die kommt man nicht herum. Daher habe ich z.B. mein Büro nicht mehr im Zweithaus, sondern im eigentlichen Heim. Daher ist jeder km ein echter Kundenkilometer.

    Die Sache dürfte sich kaum lohnen, wegen der Familienheimfahrten. Wenn man die nämlich im geliehenen Auto macht, darf man keine 30Cent mehr ansetzen.