Hallo zusammen,
ich möchte gerne verstehen, wie die Günstigerprüfung / Verrechnung des Kindergelds mit dem Kinderfreibetrag bei unverheirateten Paaren funktioniert. Betrachten wir exemplarisch das Paar Emma und Tom.
- Emma bekommt das Kindergeld über 219 EUR monatlich
- Emma und Tom haben beide einen Grenzsteuersatz von 42 %. Der Steuervorteil durch den Kinderfreibetrag liegt bei beiden somit jeweils bei 0,42 * 4194 = ca. 1761 EUR jährlich bzw. 1761 / 12 = ca. 147 EUR monatlich. Auswirkungen des Kinderfreibetrags auf z.B. den Solidaritätszuschlag seien zur Vereinfachung vernachlässigt.
(A) Bekommt Tom, der ja nicht das Kindergeld erhält, jetzt rechnerisch 147 EUR monatlich durch den Kinderfreibetrag, d.h. rechnerisches monatliches Haushaltsplus = 219 EUR Kindergeld an Emma + 147 EUR Vorteil durch Kinderfreibetrag für Tom = 366 EUR?
(B) Oder wird der Vorteil durch den Kinderfreibetrag für Emma und Tom berechnet, also 147 EUR * 2 = 294 EUR und dann das bereits gezahlte Kindergeld von 219 EUR gegengerechnet, d.h. 294 - 219 = 75 EUR gibt es rechnerisch monatlich noch für die Haushaltskasse? Aber wie würden die 75 EUR dann bei Emma und Tom ankommen? Würde Emma von Finanzamt nichts mehr bekommen (da sie ja schon das Kindergeld bekommt) und Tom bekommt dann die 75 EUR?
Danke euch!