Verrechnung Kindergeld mit Kinderfreibetrag bei unverheirateten Paaren

  • Hallo zusammen,


    ich möchte gerne verstehen, wie die Günstigerprüfung / Verrechnung des Kindergelds mit dem Kinderfreibetrag bei unverheirateten Paaren funktioniert. Betrachten wir exemplarisch das Paar Emma und Tom.


    • Emma bekommt das Kindergeld über 219 EUR monatlich
    • Emma und Tom haben beide einen Grenzsteuersatz von 42 %. Der Steuervorteil durch den Kinderfreibetrag liegt bei beiden somit jeweils bei 0,42 * 4194 = ca. 1761 EUR jährlich bzw. 1761 / 12 = ca. 147 EUR monatlich. Auswirkungen des Kinderfreibetrags auf z.B. den Solidaritätszuschlag seien zur Vereinfachung vernachlässigt.

    (A) Bekommt Tom, der ja nicht das Kindergeld erhält, jetzt rechnerisch 147 EUR monatlich durch den Kinderfreibetrag, d.h. rechnerisches monatliches Haushaltsplus = 219 EUR Kindergeld an Emma + 147 EUR Vorteil durch Kinderfreibetrag für Tom = 366 EUR?


    (B) Oder wird der Vorteil durch den Kinderfreibetrag für Emma und Tom berechnet, also 147 EUR * 2 = 294 EUR und dann das bereits gezahlte Kindergeld von 219 EUR gegengerechnet, d.h. 294 - 219 = 75 EUR gibt es rechnerisch monatlich noch für die Haushaltskasse? Aber wie würden die 75 EUR dann bei Emma und Tom ankommen? Würde Emma von Finanzamt nichts mehr bekommen (da sie ja schon das Kindergeld bekommt) und Tom bekommt dann die 75 EUR?


    Danke euch!

  • einNeugieriger

    Hat den Titel des Themas von „Verrechnung Kindergeld mit Kinderfreibetrag bei unverheirateten“ zu „Verrechnung Kindergeld mit Kinderfreibetrag bei unverheirateten Paaren“ geändert.
  • Ich bin kein Steuerexperte, aber ich sehe das so:


    Tom bekommt den Steuervorteil von monatlich 147 EUR. Mehr bekommt er nicht, auch nicht virtuell, da das Kindergeld ja direkt zu Emma fließt.


    Emma bekommt das Kindergeld von 219 EUR. Das ist mehr als der Steuervorteil des Kinderfreibetrags. Daher darf sie das Kindergeld behalten und bekommt nicht stattdessen einen Steuervorteil.


    In Summe bekommen die beiden 147+219 EUR = 366 EUR. Das ist Deine Variante (A). Ein gegeneinander Aufrechnen der Freibeträge gibt es nicht, weil die beiden steuerlich getrennt veranlagt sind.

  • C) Jeder bekommt einen halben Freibetrag und jeder bekommt das halbe Kindergeld angerechnet, unabhängig davon, an wen das Kindergeld ausgezahlt wurde. Zivilrechtlich hast du einen Ausgleichsanspruch über das halbe Kindergeld an Emma.

  • Danke euch beiden!


    C) Jeder bekommt einen halben Freibetrag und jeder bekommt das halbe Kindergeld angerechnet, unabhängig davon, an wen das Kindergeld ausgezahlt wurde. Zivilrechtlich hast du einen Ausgleichsanspruch über das halbe Kindergeld an Emma.

    Kann ich mir auch gut vorstellen. Aber: Hast du eine Quelle dafür? Überall finde ich erklärt, dass jeder den halben Kinderfreibetrag bekommt, aber wie genau das Kindergeld angerechnet wird, konnte ich bisher nicht finden.

  • Ich bin auch bei Variante C).


    Das Kindergeld wird vollständig an ein Elternteil ausgezahlt. Beide haben jedoch 0,5 Freibeträge. Formal muss derjenige, der das Kindergeld bekommt, die Hälfte an das andere Elternteil zahlen.