PKV-Tarifwechsel wegen Beihilfesatzänderung (Debeka)

  • Hallo zusammen,


    in mehreren Telefonaten mit der Debeka habe ich erfahren, dass man als Beamter im Fall von Beihilfesatzänderungen ohne Gesundheitsprüfung zwischen den angebotenen Tarifen wechseln kann. Es würde daher den Versicherten geraten, z.B. mit Eintritt in den Ruhestand aus den Alttarifen in die "neue Welt" zu wechseln, was sich entsprechend auf die Versicherungskollektive auswirken dürfte. Diese Information habe ich von meiner zuständigen Geschäftsstelle genauso erhalten wie von einem Mitarbeiter der Zetrale (Hotline), jedoch nirgendwo etwas Schriftliches dazu gefunden!


    Daher: Ist es wirklich so, dass man auch später noch ohne Gesundheitsprüfung in neue/leistungsstärkere Tarife wechseln kann, nur weil sich der Beihilfesatz (z.B. von 50% auf 60%) ändert? Kann man sich da langfristig drauf verlassen? Wo ist so etwas grundsätzlich geregelt bzw. nachzulesen?


    Danke und lieben Gruß

    FUser