Fremd Beleihung Immobilie

  • Sehr geehrte Damen und Herren,


    Meine Frage ist relativ komplex.

    Ich möchte mir mit meiner Frau eine Immobilie Kaufen. Um die Zinsen niedrig zu halten wollen wir das Haus meiner Eltern mit einer Beleihung von 100.000 € belasten.

    Jetzt ein die Frage:

    Wenn meine Eltern das Haus in der Zeit in der die Beleihung noch nicht ganz fertig ist verkaufen, und sagen wir es sind noch 50.000€ Beleihung auf der Immobilie, und mein Vater gibt mir das restliche Geld (50.000€) zum tilgen der Restschuld, kann sich dann jemand das Geld wieder zurück holen wenn mein Eltern angenommen dann danach irgendwann ins Heim müssen und das ersparte und das komplette Eigentum aufgebracht ist und die monatliche Rente nicht mehr ausreicht für das heim?


    Oder Variante 2


    Sie kommen ins Heim und das Haus ist noch nicht verkauft und es ist noch eine Beleihung darauf. Kann es dann sein das die Beleihung aufgehoben werden kann und ich dadurch den Restbetrag selbst nochmal als Kredit auf nehmen muss?


    Ich weiß das es eine sehr spezifische Frage ist und wenn sie mir keine Antwort drauf geben können, wissen sie dann vielleicht wer das wissen könnte?


    Vielen lieben Dank im vorraus!!


    Mit freundlichen Grüßen


    Herr Z.

  • Moin Tim,


    erstmal willkommen in FT-Forum.

    Bei Variante 1:

    Da würde der Käufer der Immobilie ja den Kaufpreis um die Restschuld mindern. Also wenn die Immo deiner Eltern 200 k wert ist und sich beide Parteien einig sind, würde der Verkäufer "nur 150 k" zahlen (abzüglich der 50 k Restschuld).


    Bei Variante 2:

    Läuft der Kreditabtrag ja grundsätzlich weiter, auch wenn deine Eltern im Heim sind. Solange bezahlt wird, dürfte Bank kein Problem damit haben.


    Bei beiden Varianten handelt es sich um meine persönliche Einschätzung, aber hier sind auf jeden Fall noch einige fachkundige Experten, die ggf. noch Punkte ergänzen.


    Gruß Moe

  • Danke schonmal für deine antwort!!:)

    das heißt bei Variante 1 löst der Neukäufer die Beleihung aus und meine Eltern geben mir den restbetrag nicht offiziell selbst?

  • Hallo, so wie ich das verstehe dient die Immobilie deiner Eltern als Sicherheit gegenüber der finanzierenden Bank. Diese wird an i.d.R an erster Rangstelle eine Grundschuld eintragen.


    Bei ALLEM was dann in der Folge mit dem Grundstück/Hsus passiert (Verkauf etc.) hat die Bank ein Wörtchen mitzusprechen...

    Ein Verkauf des Hauses funktioniert m.E. nur dann, wenn der Bank eine adäquate Sicherheit geboten werden kann oder das Darlehen abgelöst wird (Vorfälligkeitsentschädigung beachten).


    Grüße Tom

  • genau die Immobilie dient als sicherheit für die Bank.

    Die frage die ich hab ist wenn das Haus verkauft wird und noch nicht alles zurück gezahlt ist, wer löst die Restschuld aus? Der neue Käufer oder meine Elter?

  • Weil angenommen meine Eltern sind dann im Heim und haben nach ein paar jahren keine Rücklagen mehr und ihre monatliche Rente reicht nicht meht aus für das heim, dann will ich wissen ob sich jemand die Restschuld(der rest der ausgelöst worden ist) die ich damals bekommen habe zurückfordern kann?

  • Wie bereits geschrieben:

    - das Haus dient ja als SICHERHEIT (für deine Eltern eine gefährliche Sache...was passiert wenn du den Kredit nicht mehr bedienen kannst....??). Das hat nichts damit zu tun, ob das Darlehen schon zu x% zurückgezahlt ist

    - die Bank erwartet, dass das Darlehen zurückgezahlt wird UND das über den Zeitraum des Darlehens auch die Darlehenszinsen geleistet werden


    Wenn das Haus verkauft werden soll, bevor der Kredit abbezahlt ist, dann wird die Bank nur in zwei Konstellationen aus dem Grundbuch rausgehen und mitspielen (das muss sie aber nicht):

    a) es wird eine adäquate Sicherheit geboten

    b) wenn das Darlehen zu diesem Zeitpunkt komplett abgelöst werden soll - dann nur mit Vorfälligkeitsentschädigung - also der entgangene Darlehenszins muss der Bank erstattet werden.

  • Ich halte das für eine ungute Konstruktion. Wenn Deine Eltern 100.000 (oder welchen Betrag auch immer) flüssig haben die sie nicht brauchen, dann können sie Dir das Geld schenken oder als Privatkredit leihen. Wenn sie das Geld nicht haben, dann solltet Ihr sie aus Eurer Finanzierung heraushalten. Ihr verpfändet ihnen das Haus buchstäblich unter dem Hintern weg.