Warum Zinsen im Mahnverfahren mit Hauptforderung addiert angeben?

  • Hallo,
    die PSA Bank hat mir auf meinen Mahnbescheid geantwortet, dass sie die Kreditbearbeitungsgebühren erstatten, die Zinsen (fast 10 Jahre) wollen sie jedoch nicht erstatten, da ich diese im Mahnbescheid gesondert hätte angeben müssen und nicht bereits als Summe in der Hauptforderung.


    Ich habe meinen Mahnbescheid wie hier: http://www.finanztip.de/kreditgebuehren/verjaehrung-hemmen/ in Schritt 4 beschrieben erstellt:
    "Bei den Zeitangaben sollten Sie auf der einen Seite das Datum angeben, wann Sie das Darlehen ausgezahlt bekommen haben, und auf der anderen Seite das aktuelle Datum. Dann tragen Sie Ihren Forderungsbetrag ein. Das sind die gezahlten Gebühren und als Nutzungsersatz fünf Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz seit der Bezahlung. Sie sollten immer den tatsächlichen Euro-Betrag an Zinsen angeben, den Sie sich ganz leicht vom Zinsrechner der Website basiszinssatz.de berechnen lassen können."


    Den Teil: "In das andere freie Feld tragen Sie „Rückforderung Kreditbearbeitungsgebühren“ ein." habe ich nicht befolgt, da dann bei mir bei dieser Eingabe jedes mal das Feld "ungerechtfertigte Bereicherung auf "Sonstiges" umgesprungen ist


    Ich vermute, dass die PSA Bank jeden Weg versucht, um möglichst wenig Geld rückerstatten zu müssen. Meine Frage ist nun, mit welchem Gegenargument ich der PSA Bank kommen kann. Es wird sicherlich einen guten Grund geben, warum in Schritt 4 empfohlen wurde die Gebühr mit der Zinsforderung als Summe anzugeben.


    Könnte mir dies jemand beantworten? Ich würde nämlich recht ungerne in das streitige Verfahren eintreten, bei dem das Kostenrisiko über dem Wert der Forderung liegt.


    Mit freundlichen Grüßen


    Marc

  • @ Moderator
    kann geschlossen werden.
    § 690 I Nr. 3, 2. HS ZPO bestimmt eindeutig, dass im Mahnverfahren die Hauptforderung und die Zinsen gesondert angegeben werden müssen. Das habe ich aus der Beschreibung in Schritt 4 leider nicht so herausgelesen.
    Naja, die Zinsen kann ich dann wohl abschreiben. Bzw. die für die letzten 3 Jahre nicht, da für diese ja noch keine Verjährung eingetreten ist.