Frage zu: Steuerzinsen: Finanzämter setzen Zinsen vorerst auf 0

  • Hallo miteinander,


    dem aktuellen Finanztip entnehme ich, dass die Verzinsung vorerst auf Null gesetzt wird.


    Ich gebe freiwillig meine Erklärung ab und reize die 4 Jahresregelung rückwirkend stets aus. Ich muss jetzt meine 2017er bis zum Ende des Jahres 2021 abgeben und habe eigentlich mit einer ordentlichen Verzinsung gerechnet (so wie die Jahre zuvor auch).


    Finanztip schreibt zu Steuerzinsen unter ihren FAQ:

    "Zinsbescheide müssen die Finanzämter korrigieren, allerdings erst ab dem Verzinsungszeitraum 2019. Das Finanzamt setzt die Zinsen seit Mai 2019 vorläufig fest."


    Frage:

    Heißt das, dass 2017 und 2018 noch mit den 6 % verzinst werden und 2019 leider nicht mehr?


    Danke und allen ein schönes WE!

  • Hallo,


    hast du dazu mehr herausgefunden?


    Ich habe die Steuererklärung von 2017 zurückbekommen, das Finanzamt hat die Steuerrückerstattung allerdings mit 0% verzinst.


    Soll ich nun Einspruch einlegen, oder wie ist das geregelt?


    Danke für eure Hilfe.

  • Hinweis: Hier schreiben interessierte Laien, für eine verbindliche Beratung bitte einen Steuerberater o.ä. aufsuchen.


    Die Zinshöhe wurde vom Bundesverfassungsgericht für Zinsen ab 2019 für nicht mehr anwendbares Recht erklärt und der Gesetzgeber zu einer Neuregelung aufgefordert. Du bekommst für Deine 2017'er Einkommensteuer derzeit keine Zinsen, weil die Verzinsung der Einkommensteuer 2017 erst ab 1. April 2019 beginnt.


    Die Zinsfestsetzung müsste aber vorläufig erfolgt sein, genaueres findet man normalerweise in den Erläuterungen. Dort muss sich ein Hinweis auf die Vorläufigkeit der Zinsfestsetzung befinden und die Begründung für die Vorläufigkeit.


    Wenn die Zinsfestsetzung vorläufig ist, kann meines Wissens die Festsetzung der Zinsen geändert werden, sobald die neue gesetzliche Regelung in Kraft getreten ist. Ein Einspruch wäre in diesem Fall meines Wissens unbegründet.

  • wie schon "erdnuss" schrieb, ist die Zinsberechnung vorläufig. Du brauchst daher keinen Einspruch einlegen; sobald der neue Zinssatz gesetzlich festgelegt ist, bekommst du automatisch eine Neuberechnung in einem berichtigten Steuerbescheid. Kann aber gut noch 1/2 oder 3/4 Jahr dauern; Behörden sind in D langsam und Olaf Scholz war es als Finanzminister besonders! Hoffen wir mal auf Lindner, die FDP will doch immer besser sein!

  • wie schon "erdnuss" schrieb, ist die Zinsberechnung vorläufig. Du brauchst daher keinen Einspruch einlegen; sobald der neue Zinssatz gesetzlich festgelegt ist, bekommst du automatisch eine Neuberechnung in einem berichtigten Steuerbescheid. Kann aber gut noch 1/2 oder 3/4 Jahr dauern; Behörden sind in D langsam und Olaf Scholz war es als Finanzminister besonders! Hoffen wir mal auf Lindner, die FDP will doch immer besser sein!

    Nachtrag: Das BVerG hat eine Frist bis 31.7.22 gesetzt, die Zinssätze neu zu regeln.

  • Danke für Euren Hinweis. Dieses mit den 0,00% Zinsen war mir so nicht bewußt.

    Auch ich wartete gerne bis zum Schluß mit der Abgabe (freiwillige Abgabe).

    Was macht Ihr nun? Das Warten lohnt sich ja nun nicht mehr.

  • Die gesetzliche Neuregelung kann rückwirkend zu 2019 erfolgen, daher würde ich vermutlich weiter abwarten. Das "Schlimmste" aus meiner Sicht realistisch mögliche Ergebnis wäre, dass die Zinsen gemäß der Neuregelung auf 0% verbleiben.


    Negativzinsen auf Steuererstattungen halte ich für ziemlich unrealistisch. Ich verfolge aber die Debatte darüber nicht (falls es überhaupt eine gibt).

  • Die gesetzliche Neuregelung kann rückwirkend zu 2019 erfolgen, daher würde ich vermutlich weiter abwarten. Das "Schlimmste" aus meiner Sicht realistisch mögliche Ergebnis wäre, dass die Zinsen gemäß der Neuregelung auf 0% verbleiben.


    Negativzinsen auf Steuererstattungen halte ich für ziemlich unrealistisch. Ich verfolge aber die Debatte darüber nicht (falls es überhaupt eine gibt).

    Fachleute erwarten einen Zinssatz von ca. 3% p.a.