Bearbeitungsgebühr von der Volksbank

  • Hallo zusammen,


    nach dem Urteil im Oktober habe ich unserer Forderungen für die Erstattung der Bearbeitungsgebühr an die Volksbank am 07.11.14 gestellt.
    Es handelt sich um 2 Immobilien Darlehen, wo jeweils 1% als Bearbeitungsgebühr eingehalten wurde. Die beiden Kredite wurden im Mai 2005 abgeschlossen.
    Die Bank hatte einfach geschwiegen. Weder eine Bestätigung noch irgend eine Reaktion kam seitens der Bank.
    Dann bin ich den Finanztipp Tipp gefolgt und am 19.12.14 eine Erneute Aufforderung an die Volksbank, mit dem Verweis auf die bereits gestellte aber nicht beachtete Aufforderung, gestellt. Diese Anforderung hatte ich ein Mal per Fax, per Einschreiben und als Kopie an das Ombusamt geschickt.
    erst ein Mal kam nichts weder von dem O-Amt noch von der Bank.
    Heute erhielt ich den Brief von der Volksbank mit dem Inhalt:


    ... Ihr Schreiben vom 19.12.14 haben wir erhalten.
    Die Ihrerseits geltend gemachten Ansprüche sind mit Ablauf des Jahres 2014 verjährt. Wir erheben die Einrede der Verjährung. Die Geforderte Ersattung von Bearbeitungsentgelten erübrigt sich daher."


    Was soll ich nun unternehmen? 1. dachte ich, dass unsere Ansprüche erst im Mai 2015 verjähren (10 Jahre ab den Abschluss), oder habe ich es falsch verstanden?!
    Dann habe ich die Ansprüche aber am 07.11. und 19.12. gestellt, was die mir bei dem 19.12. sogar bestätigen und schreiben, dass die Ansprüche zum Ende des Jahres verjährt sind (wenn das so stimmt), selbst da habe ich rechtzeitig die Ansprüche geltend gemacht, war ja noch Dezember.
    Was bedeutet der Ausdruck "Einrede der Verjährung"? . Damit weisen sie quasi alle gestellten Ansprüche von sich wegen der Verjährung oder?!
    Ist das so korrekt oder sollte ich da wirklich noch ein Mal anmahnen bzw. mich erst ein Mal an das Ombusamt melden?
    Oder hilft der Gang zu Anwalt?
    Ist das Schreiben überhaupt rechtens?
    Über eine hilfreiche Antwort würde ich mich sehr freuen.
    Danke im Voraus
    Katharina

  • Katharina,
    Deine Forderungen aus 2005 sind zum 31.12.2014 verjährt.
    Wenn die Forderungen unter 5000€ liegen, würde ich den Ombudsmann anschreiben und nochmals darauf hinweisen, daß Du die Forderungen schon am 7.11. gestellt hast und die Bank ein fieses Spiel gespielt hat.
    Erst totstellen und dann im Januar sagen "Ha! Ha!". Andererseits kann man auch mit der Bank nochmal sprechen und auf die Geschäftsbeziehungen hinweisen, denn der Kredit wird doch bestimmt noch bedient. Ob dies hilft, wenn die Bank so reagiert hat??
    beste Grüße
    Alf

  • Katharina,
    Deine Forderungen aus 2005 sind zum 31.12.2014 verjährt.
    Wenn die Forderungen unter 5000€ liegen, würde ich den Ombudsmann anschreiben und nochmals darauf hinweisen, daß Du die Forderungen schon am 7.11. gestellt hast und die Bank ein fieses Spiel gespielt hat.
    Erst totstellen und dann im Januar sagen "Ha! Ha!". Andererseits kann man auch mit der Bank nochmal sprechen und auf die Geschäftsbeziehungen hinweisen, denn der Kredit wird doch bestimmt noch bedient. Ob dies hilft, wenn die Bank so reagiert hat??
    beste Grüße
    Alf


    hallo Alf,
    hbe leider diese Nachricht total übersehen, der neue Sachverhalt steht dazu in der Schilderung davor. Ich habe das Brief vom 07.11. heute zurück bekommen, als nichtzustellbar

    • Offizieller Beitrag

    Haben Sie denn eine Antwort des Ombudsmannes erhalten? Mit dessen Einschaltung sollte die Verjährung gehemmt sein, sprich setzen Sie nochmals ein Schreiben mit dem Sachverhalt + Kopien der Kommunikation mit der Bank auf und bitten Sie um Mithilfe.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Haben Sie denn eine Antwort des Ombudsmannes erhalten? Mit dessen Einschaltung sollte die Verjährung gehemmt sein, sprich setzen Sie nochmals ein Schreiben mit dem Sachverhalt + Kopien der Kommunikation mit der Bank auf und bitten Sie um Mithilfe.


    Habe heute mit dem OM f. Volksbanken telefoniert. Es heißt: wir müssen uns mit der Antwort und Aktennummer gedulden, da die aktuell bei den Briefen vom 05.12.14 sind und wir unsers am 27.12 abgeschickt haben.
    Die Sachbearbeiterin sagte mir, dass wir jetzt erst ein Mal nichts unternehmen brauchen. Vorsichtshalber habe ich aber trotzdem noch das Widerspruchschreiben an das Volksbank, mit dem Verweis auf das erwartete Verfahren bei dem OM, geschickt.
    Mal sehen.