Hallo zusammen,
nach dem Urteil im Oktober habe ich unserer Forderungen für die Erstattung der Bearbeitungsgebühr an die Volksbank am 07.11.14 gestellt.
Es handelt sich um 2 Immobilien Darlehen, wo jeweils 1% als Bearbeitungsgebühr eingehalten wurde. Die beiden Kredite wurden im Mai 2005 abgeschlossen.
Die Bank hatte einfach geschwiegen. Weder eine Bestätigung noch irgend eine Reaktion kam seitens der Bank.
Dann bin ich den Finanztipp Tipp gefolgt und am 19.12.14 eine Erneute Aufforderung an die Volksbank, mit dem Verweis auf die bereits gestellte aber nicht beachtete Aufforderung, gestellt. Diese Anforderung hatte ich ein Mal per Fax, per Einschreiben und als Kopie an das Ombusamt geschickt.
erst ein Mal kam nichts weder von dem O-Amt noch von der Bank.
Heute erhielt ich den Brief von der Volksbank mit dem Inhalt:
... Ihr Schreiben vom 19.12.14 haben wir erhalten.
Die Ihrerseits geltend gemachten Ansprüche sind mit Ablauf des Jahres 2014 verjährt. Wir erheben die Einrede der Verjährung. Die Geforderte Ersattung von Bearbeitungsentgelten erübrigt sich daher."
Was soll ich nun unternehmen? 1. dachte ich, dass unsere Ansprüche erst im Mai 2015 verjähren (10 Jahre ab den Abschluss), oder habe ich es falsch verstanden?!
Dann habe ich die Ansprüche aber am 07.11. und 19.12. gestellt, was die mir bei dem 19.12. sogar bestätigen und schreiben, dass die Ansprüche zum Ende des Jahres verjährt sind (wenn das so stimmt), selbst da habe ich rechtzeitig die Ansprüche geltend gemacht, war ja noch Dezember.
Was bedeutet der Ausdruck "Einrede der Verjährung"? . Damit weisen sie quasi alle gestellten Ansprüche von sich wegen der Verjährung oder?!
Ist das so korrekt oder sollte ich da wirklich noch ein Mal anmahnen bzw. mich erst ein Mal an das Ombusamt melden?
Oder hilft der Gang zu Anwalt?
Ist das Schreiben überhaupt rechtens?
Über eine hilfreiche Antwort würde ich mich sehr freuen.
Danke im Voraus
Katharina